
Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen
Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Bundesamt für Verfassungschutz bereits nach Erhalt der AfD-Klage gebeten eine „weitere Verbreitung bis zur gerichtlichen Entscheidung zu unterlassen“. Dieser Eingriff in die Rechte der Partei sei mangels Rechtsgrundlage „rechtswidrig und auch […]