Voraussetzungen für eine Ausbildung bei der Polizei Hamburg

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht unbedingt erforderlich, d.h. es können sich Menschen aller Nationalitäten bewerben. Die ursprüngliche Staatsangehörigkeit kann auch nach der Ausbildung beibehalten werden.

Weitere Anforderungen:

  • Alter 16 bis 34 Jahre bei Einstellung,
  • Mindestkörpergröße 160 cm,
  • keine sichtbaren Körpermodifikationen (z.B. Tätowierungen oder Flesh-Tunnel), die beim Tragen der Uniform (langärmeliges Diensthemd, Rundhalsausschnitt beim T-Shirt) sichtbar sind oder die eine besondere Eigengefährdung im polizeilichen Alltag begründen,
  • Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende der Ausbildung vorliegen,
  • Schwimmnachweis (Deutsches Schwimmabzeichen Bronze),
  • Polizeidiensttauglichkeit,
  • Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren,
  • mindestens ausreichende Schulnoten,
  • Verfassungstreue.

Aus http://akademie-der-polizei.hamburg.de/einstellungsvoraussetzungen-/

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