Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht unbedingt erforderlich, d.h. es können sich Menschen aller Nationalitäten bewerben. Die ursprüngliche Staatsangehörigkeit kann auch nach der Ausbildung beibehalten werden.
Weitere Anforderungen:
- Alter 16 bis 34 Jahre bei Einstellung,
- Mindestkörpergröße 160 cm,
- keine sichtbaren Körpermodifikationen (z.B. Tätowierungen oder Flesh-Tunnel), die beim Tragen der Uniform (langärmeliges Diensthemd, Rundhalsausschnitt beim T-Shirt) sichtbar sind oder die eine besondere Eigengefährdung im polizeilichen Alltag begründen,
- Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende der Ausbildung vorliegen,
- Schwimmnachweis (Deutsches Schwimmabzeichen Bronze),
- Polizeidiensttauglichkeit,
- Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren,
- mindestens ausreichende Schulnoten,
-
Verfassungstreue.
Aus http://akademie-der-polizei.hamburg.de/einstellungsvoraussetzungen-/
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