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  1. #1
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    Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Keine Bange, es betrifft mich nicht, sondern eine Bekannte. Deren Tochter hat als 22 Jährige keinen Anspruch auf Hartz4 weil sie bei ihren Eltern wohnt. Nun zahlt auch niemand die Krankenkassenbeiträge. Ihr Vater soll nun aus eigener Tasche diese 150 Euro zahlen. Das ist für ihn finanziell unmöglich. Kennt sich da jemand aus? Könnte die Tochter nicht über den Vater familienversichert sein? Die Tochter hat ihre Ausbildung beendet und war ein Jahr arbeitslos. Da sie unter 25 ist, bekommt sie kein Hartz4.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Keine Bange, es betrifft mich nicht, sondern eine Bekannte. Deren Tochter hat als 22 Jährige keinen Anspruch auf Hartz4 weil sie bei ihren Eltern wohnt. Nun zahlt auch niemand die Krankenkassenbeiträge. Ihr Vater soll nun aus eigener Tasche diese 150 Euro zahlen. Das ist für ihn finanziell unmöglich. Kennt sich da jemand aus? Könnte die Tochter nicht über den Vater familienversichert sein? Die Tochter hat ihre Ausbildung beendet und war ein Jahr arbeitslos. Da sie unter 25 ist, bekommt sie kein Hartz4.
    In diesem Fall greift die Familienversicherung nicht (Kind ist volljährig, besucht keine Schule und absolviert keine Ausbildung). Übrigens müssen Studenten ihre KV auch selber abschließen zum Mindesttarif (das dürften die 150,-- Euro sein). Es hilft nichts, sie muß selber zahlen und sie ist sogar dazu verpflichtet, weil der Abschluß einer KV inzwischen für alle Bürger verpflichtend ist. Tut sie es nicht, erhält sie im Krankheitsfall keine Versicherungsleistung, muß aber trotzdem im Nachhinein die nicht gezahlten KV-Beiträge nachentrichten. Das gibt mit der Zeit ein nettes Sümmchen Schulden.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Fangen wir mal an, die Problematik aufzurollen.

    Punkt 1. Was droht bei nicht abgeschlossener Krankenversicherung?

    Strafe bei fehlender Krankenversicherung

    Die Pflicht zur Krankenversicherung gilt seit folgendem Zeitraum:

    • gesetzlichen Krankenkasse (seit dem 01.04.2007)
      oder
    • private Krankenversicherung (seit dem 01.01.2009)

    Unversicherten drohen durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland auch 2013 rückwirkende Forderungen in einer privaten Krankenkasse. Beiträge für Zeiträume vor diesem Datum werden nicht nachträglich erhoben. Personen ohne Versicherungsschutz, die einer privaten Krankenkasse zuzuordnen sind, müssen rückwirkend mit folgenden Zahlungen rechnen:


    Unversicherter Zeitraum Höhe der Zahlung
    01.02.09 - 30.04.09 ein Monatsbeitrag (max. 610,31 Euro) für jeden Monat ohne Versicherungsschutz
    ab 01.05.09 ein Sechstel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat (maximal 14 Monatsbeiträge)
    unversicherte Zeit nicht ermittelbar bzw. sehr lang maximal 5 Jahre unversicherte Zeit werden zu Grunde gelegt (maximal 14 Monatsbeiträge)

    Das wird teuer!

    Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Krankenversicherungspflicht bei Personen, die nach dem 01.04.2007 unversichert sind, von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Die Regelung in der PKV ist daher vergleichsweise milder, weil sie nur bis zum 01.02.2009 zurückgeht.
    http://www.1a.net/versicherung/krank...herungspflicht

    Aber wie gesagt und ganz wichtig, sollte in der unversicherten Zeit ein Arzt- oder Krankenhausbesuch nötig werden, erstattet keine Kasse Leistungen (auch nicht im Nachhinein), auch dann nicht, wenn die Beiträge rückwirkend eingefordert werden (was sie auch werden!).

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    2. Kinder bis zu welchem Alter haben Anspruch auf die Familienmitversicherung:

    Es heißt:

    Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein.
    Grundsätzlich gilt:

    1. Die Familienversicherung ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durchführbar.
    (natürlich, solange eine bestimmte Einkommengrenze nicht überschritten wird und die Kinder nicht in einem festen Arbeitsverhältnis stecken (zum Beispiel eine Lehre absolvieren).


    Ab dem 18. Lebensjahr gilt:

    bei arbeitslosen Kindern, die nicht mehr als monatlich 450,-- Euro verdienen, ist eine Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr möglich:

    2. Fortgeführt wird sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt jede regelmäßige abhängige oder selbstständige Tätigkeit, in der mehr als 450 € im Monat an Einnahmen erzielt wird.
    Bei Studenten gilt das 25. Lebensjahr, danach müssen sie sich selber versichern zu einem etwas günstigeren Studententarif, der allerdings spätestens mit dem 30. Lebensjahr endet. Dies natürlich auch wieder einkommensabhängig. Zuviel verdienen darf der studentische Nachwuchs nicht.

    3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Anspruch auf Taschengeld und Sachbezüge[1] leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus. Dies gilt ab dem 1. Juli 2011 auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung durch den freiwilligen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung

    Welche Beiträge erhoben werden für die Krankenversicherung für den Fall, daß sich das Kind selbst versichern muß, wird hier aufgelistet. Es wird ein eigenes Einkommen in Höhe von immerhin 900,-- Euro monatlich zugrundegelegt, aus dem heraus die Beiträge berechnet werden:

    Ist eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllt, muss eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung begründet werden. In der Gesetzlichen Krankenversicherungen bemessen sich die Beiträge nach den Bruttoeinnahmen. Sind jedoch keine oder nur geringe beitragspflichtige Einnahmen vorhanden, so wird pauschal von Einnahmen in Höhe von 1/3 der Bezugsgröße ausgegangen[3], aus dem dann die Beitragshöhe berechnet wird. Bei einem einheitlichen Beitragssatz von 14,9 % ergibt sich hier für 2013 ein fiktives Einkommen von 898,33 € pro Monat und damit ein Beitrag für die GKV von 133,85 € pro Monat (zuzüglich Pflegeversicherung).
    Dies gilt für den Nachwuchs, sofern er arbeitslos und älter als 23 Jahre ist.

    Zu berücksichtigen wäre ferner noch folgendes:

    (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

  3. #3

    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Kann sie sich evtl im fernen Ausland eine günstige Versicherung suchen? Wäre doch mal was, krankenversichert in Thailand oder so zu günstigen Tarifen. Globalisierung mal praktisch.

  4. #4
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    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Kann sie sich evtl im fernen Ausland eine günstige Versicherung suchen? Wäre doch mal was, krankenversichert in Thailand oder so zu günstigen Tarifen. Globalisierung mal praktisch.
    Dann muß sie aber auch in Thailand leben. Thailändische Krankenversicherungen, sofern es sie gibt, zahlen nicht für Behandlungen in Deutschland, wenn die zu versichernde Person in Deutschland lebt. (Ist ja auch verständlich, denn in Deutschland ist nicht nur Essen und Leben teuerer als in Deutschland, sondern auch die Krankenbehandlung). Und die Krankenversicherungspflicht wäre dadurch keinesfalls aufgehoben.

  5. #5
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    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Und wenn sie zum Islam konvertiert? Muslimen wird doch eh' alles hinterhergeworfen..


  6. #6
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    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    @TF, vielen Dank für die Antwort. Hartz4 zieht ungeahnte Konsequenzen nach sich. Die jungen Leute, die davon betroffen sind, sitzen zwischen allen Stühlen. Es ist ja nicht nur die Krankenkasse, der komplette Lebensunterhalt muss von den Eltern finanziert werden und Kindergeld gibt es nicht mehr.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    @TF, vielen Dank für die Antwort. Hartz4 zieht ungeahnte Konsequenzen nach sich. Die jungen Leute, die davon betroffen sind, sitzen zwischen allen Stühlen. Es ist ja nicht nur die Krankenkasse, der komplette Lebensunterhalt muss von den Eltern finanziert werden und Kindergeld gibt es nicht mehr.
    Mit der Schröderschen Sozialhilfereform "Hartz IV" sind ungeahnte, rechtsfreie Räume entstanden. So werden Kinder genötigt, wieder bei den Eltern einzuziehen, sofern sie unter 25 Jahren alt sind, sobald sie arbeitslos werden. Das, obwohl sie als erwachsene Menschen zählen und oft schon über einen kompletten Hausstand verfügen. (Kann ja sein, daß sie schon gearbeitet haben! Kann auch sein, daß sie einfach nur zu wenig verdienen, auch dann heißt es bei Aufstockung, zurück nach Hause. Kann auch sein, daß sie mittlerweile Kinder haben oder schwanger sind. Dann darf der Sachbearbeiter sich mal so richtig austoben).

  8. #8
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    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Wenn jemand unter 25 bereits seinen eigenen Hausstand hat, dann bekommt er Hartz4. Das Job-Center nötigt die Leute zu lügen, denn wer dem Amt erzählt, sich mit seinen Eltern zerstritten zu haben, kommt an die Stütze. Nicht von ungefähr ist die Zahl der jungen muslimischen Frauen dramatisch angestiegen, die dem Job-Center vorgelogen haben, zwangsverheiratet zu werden. Oft wurde diese Wohnung dann untervermietet, und die Töchter wohnten bei den Eltern. Wer es richtig anfängt und skrupellos lügt und betrügt, der kommt in diesem Land besser voran.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #9
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    AW: Kein Hartz4, wer zahlt Krankenversicherung?

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Mit der Schröderschen Sozialhilfereform "Hartz IV" sind ungeahnte, rechtsfreie Räume entstanden. So werden Kinder genötigt, wieder bei den Eltern einzuziehen, sofern sie unter 25 Jahren alt sind, sobald sie arbeitslos werden. Das, obwohl sie als erwachsene Menschen zählen und oft schon über einen kompletten Hausstand verfügen. (Kann ja sein, daß sie schon gearbeitet haben! Kann auch sein, daß sie einfach nur zu wenig verdienen, auch dann heißt es bei Aufstockung, zurück nach Hause. Kann auch sein, daß sie mittlerweile Kinder haben oder schwanger sind. Dann darf der Sachbearbeiter sich mal so richtig austoben).

    Aber nur bei Deutschen. Weil wir nicht zusammenhalten.

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