Der Irrsinn kennt keine Grenzen. Ist es Teil der "feministischen Außenpolitik" Frauenverächter ins Land zu holen?

Annalena Baerbocks Afghanistan-Programm
-Bundesregierung holt Scharia-Richter nach Deutschland
Außenministerin Annalena Baerbock will monatlich bis zu 1000 Afghanen und deren Angehörige nach Deutschland holen. Eigentlich sollte es um Menschen gehen, die von den Taliban verfolgt werden. Doch in der deutschen Botschaft vor Ort schlägt man Alarm: Auf den Aufnahmelisten finden sich zahlreiche Islamisten und Scharia-Gelehrte.

Das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für gefährdete Afghanen wird offenbar von Islamisten genutzt, um nach Deutschland zu gelangen. Das geht aus einem vertraulichen Schreiben des deutschen Botschafters in Pakistan hervor, das Cicero vorliegt. Konkret geht es um afghanische Justizangehörige, die in Deutschland aufgenommen werden sollen, um sie vor der Verfolgung durch das Taliban-Regime zu schützen. Doch wer kommt wirklich?

„Etwa 50 Prozent dieser Gruppe sind nach Erfahrungen der Botschaft keine Richter und Staatsanwälte mit klassischer Ausbildung“, schreibt der Diplomat aus Islamabad an das Auswärtige Amt in Berlin, „sondern Absolventen von Koranschulen, (…) geschult in der Sharia, im religiösen Rechts- und Wertesystem des Islam.“ Der Botschafter warnt: „Die Erteilung von Aufnahmezusagen für Sharia-Gelehrte unterstützt die Unterwanderung unserer Rechtsordnung durch islamistische Kreise.“

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) haben ihr humanitäres Aufnahmeprogramm Ende vergangenen Jahres gestartet. Monatlich sollen so bis zu 1000 „besonders gefährdete“ Afghanen und deren Familienangehörige auf legalem Weg nach Deutschland geholt werden. Es geht um Personen, die „sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben“. Auch Afghanen, die „aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität“ verfolgt werden, soll Schutz gewährt werden.

Hinweise auf Gefährdungsanzeigen gegen Geldzahlung
Die Auswahl der schutzbedürftigen Afghanen hat die Bundesregierung mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen überlassen. Sie können als „meldeberechtigte Stellen“ Personen nennen, die dann von der deutschen Botschaft in Pakistan überprüft werden. In Afghanistan selbst hat die Bundesrepublik seit der Machtübernahme der Taliban keine offizielle Auslandsvertretung mehr.

Die enge Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ist neu und intransparent. Auswärtiges Amt und Innenministerium halten sogar geheim, um welche Organisationen es sich überhaupt handelt. Den Organisationen sei selbst überlassen, ob sie ihr Mitwirken am Bundesaufnahmeprogramm öffentlich machen, sagt Baerbocks Ministerium.

In dem internen Bericht aus Pakistan werden neben „Pro Asyl“ und der Initiative „Kabul Luftbrücke“ auch die „Neue Richtervereinigung“ genannt. Allein dieser Interessenverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland habe „bis zu 700 Gefährdungsanzeigen“ für angebliche Justizangehörige in Afghanistan gestellt, schreibt der Botschafter – und betont, dass sie „sich in Struktur und Argumentation der Gefährdungslage auffallend ähneln und stellenweise wort- und inhaltsgleich sind“. Es lägen Hinweise vor, „dass die Gefährdungsanzeigen möglicherweise über Mittelsmänner und gegen Geldzahlung verfasst und gestellt wurden“.
„Mullah mit Verbindung zu Taliban“
Bei der Überprüfung dieser Fälle ergeben sich dem Botschafter zufolge oft Zweifel an der tatsächlichen Gefährdung der angeblichen Justizangehörigen. Juristische Kenntnisse seien häufig lediglich in „Crashkursen“ von wenigen Stunden bis hin zu 60 Tagen vermittelt worden. „Eine fundierte juristische Ausbildung, die im Gegensatz zu der in der Koranschule vermittelten Rechtsauffassung steht, ist hier nicht festzustellen“, schreibt er an das Auswärtige Amt. „Dies wird auch im Auftreten der Antragsteller und der Familienangehörigen im Visaverfahren deutlich: Frauen erscheinen beispielsweise komplett mit Burka/Niqab verschleiert und weigern sich bisweilen, zur Identifizierung ihren Schleier zu lüften.“ Besonders auffällig sei zudem, dass „die Personengruppe keinerlei Probleme bei der Beschaffung von Dokumenten/Pässen oder Visa für Pakistan hat“.
Namentlich aufgeführt werden in dem als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichneten Schreiben zehn Einzelfälle. Neben den aufgelisteten Männernamen, die jeweils mit bis zu zehn Familienangehörigen in die Bundesrepublik wollen, gibt es Vermerke wie „Mullah mit Verbindung zu Taliban“, „Scharia-Richter“ oder „Mullah mit möglichem IS-Bezug“. Als gefährdet gemeldet wurden sie der Liste zufolge nicht nur von Organisationen wie der „Neuen Richtervereinigung“, sondern auch von Bundestagsabgeordneten. Unklar bleibt, ob diese Personen bereits eine Einreiseerlaubnis für Deutschland erhalten haben, ihr Antrag abgelehnt wurde oder noch in Bearbeitung ist.

Gefährdungspotenzial für andere Schutzsuchende
Der deutsche Botschafter sieht jedenfalls dringenden Handlungsbedarf. „Keine Aufnahmezugsagen für Mitarbeiter des afghanischen Justizbereichs, sofern nicht Richter/Staatsanwälte mit klassischer juristischer Ausbildung“, schlägt er dem Auswärtigen Amt vor. Und: „Unverzüglich Rücknahme der Zusagen, sofern schon erteilt.“ Ausdrücklich warnt er davor, dass die afghanischen Scharia-Richter ein Gefährdungspotenzial für andere Schutzsuchende, etwa Homosexuelle, darstellten: „Es erschließt sich aus Sicht der Botschaft nicht, weshalb Aufnahmezusagen für Personen mit radikal-islamischer Weltanschauung auf der einen Seite und LSGTBQi+-Angehörige auf der anderen Seite gleichermaßen vergeben werden können.“

Annalena Baerbock hat die Aufnahme von bedrohten Afghanen in Deutschland kurz nach ihrem Amtsantritt als Außenministerin zur Chefsache gemacht. Die Grünen-Politikerin versprach damals, „die gezielte Ausreise für besonders schutzbedürftige Personen“ zu beschleunigen, und sagte: „Wir werden auch in dem Bereich daher unsere Arbeit stärker mit der Zivilgesellschaft vernetzen.“ Gemeint war unter anderem die Organisation „Kabul Luftbrücke“, die der Europaabgeordnete Erik Marquardt mitgegründet hat, ein Parteifreund Baerbocks.

Wachsender Argwohn gegen das Auswärtige Amt
Über die enge Zusammenarbeit zwischen Auswärtigem Amt und NGOs in Afghanistan hat Cicero in der Februarausgabe ausführlich berichtet. Um die Scharia-Richter ging es damals noch nicht. Sondern darum, dass aus der Berliner Zentrale des Ministeriums massiver Druck auf die zuständigen Auslandsvertretungen ausgeübt wird, um Prüfverfahren schnell und großzügig abzuschließen (lesen Sie hier den Artikel: „Mission grenzenlos“).

In Sicherheitsbehörden stößt dies zunehmend auf größten Argwohn – schließlich birgt die Aufnahme von Personen aus Krisengebieten mit unklarer Identität stets Risiken. Und für das Auswärtige Amt scheinen nicht einmal gefälschte Pässe und erfundene Verwandtschaftsverhältnisse ein Problem zu sein. Das zeigt der Fall Mohammad G., über den wir ausführlich berichteten (lesen Sie hier den Artikel: „Visum trotz gefälschten Passes: Der Fall Mohammad G.“). In den deutschen Botschaften, in denen die Visa ausgestellt werden, wächst der Ärger über die Anweisungen aus Berlin.

Vor diesem Hintergrund ist auch der sehr deutliche Ton des Botschafterschreibens aus Islamabad, datiert auf den 22. Februar, zu verstehen. Schon die Betreffzeile ist auffallend undiplomatisch formuliert: „Im Namen Allahs – Sharia-Richter für Deutschland?“
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https://www.cicero.de/aussenpolitik/...&etcc_med=Push