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Energiesicherungsgesetz von Habeck (Grüne) ist eine böse Überraschung für Verbraucher
Gaskrise in Deutschland: Neues Gesetz könnte Verbrauchern nun böse Überraschung bescheren
Seit dem 21. Mai haben Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen zumindest eine gesetzliche Möglichkeit, von jetzt auf gleich alle ihre Verträge „anzupassen“, sprich: die Preise heraufzusetzen. Der neue Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes, genannt „EnSiG“ macht es möglich.
Energiesicherungsgesetz: Knackpunkt Paragraf 24
Im Kern geht es in dem entsprechenden Paragrafen darum, dass Energieversorger wegen hoher Großhandelspreise nicht in die Knie gehen und durch eine Insolvenz die Versorgung ihrer Kunden gefährden. Mitunter müssen die Unternehmen wie etwa Stadtwerke zu aktuellen Preisen Erdgas hinzukaufen, um alle Kunden bedienen zu können. Gleichzeitig kann es sein, dass die Einnahmen aus den bestehenden Verträgen diese Mehrkosten nicht decken. Der Gesetzgeber erlaubt ihnen daher in dem Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, für alle ihre Verträge neue Preise festzusetzen. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigung gelten.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben.
[/QUOTE] Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am Donnerstag die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Es gilt nun die Alarmstufe.
...Donnerstag, 23. Juni 2022 [/QUOTE]
https://www.bundesregierung.de/breg-...fe-gas-2055422
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Wie sehr dürften die Versorger die Preise anheben?
Das Gesetz lässt ihnen einigen Spielraum. Die Versorger dürfen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ anheben. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt, sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt.“ Er betont, dass von der Regelung auch Kunden betroffen wären, die eine sogenannte Preisgarantie haben.
Auf welchen Preisanstieg müssen sich die Haushalte einstellen?
Das kann niemand genau sagen. Schon jetzt muss laut Engelke ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas wegen der Preiserhöhungen der vergangenen Monate mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. „Wenn jetzt die Alarmstufe und die Feststellung der Reduzierung kämen, dann könnten noch weit höhere Zusatzkosten entstehen.“
https://www.merkur.de/wirtschaft/new...-91625338.html
Hier handelt eine Regierung, die nicht mehr weiß, was sie tut und welche Folgen ihr Handeln und ihre Unterlassungen hat und die den kompletten Überblick über ihre eigenen Maßnahmen verloren hat.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Es ging mir bei meinem Thema...
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