Frauen, so hört man es immer wieder, sind faktisch Männer mit einem etwas anderen Körperbau. Hat man aber je davon gehört, dass Männer ihre Kollegen in Stich lassen und einfach wegrennen? Besonders brisant ist der Fall, wo das passiert ist, vor allem deshalb, weil es sich um zwei Polizistinnen gehandelt hat.......


PROZESS GEGEN POLIZISTINNEN
Im Kugelhagel ließen sie ihren Kollegen im Stich


Bewährungsstrafen verhängt
Weil sie einen in einer Schießerei getroffenen Kollegen im Stich gelassen haben, standen zwei Polizistinnen vor Gericht. Am Dienstag wurde das Urteil verkündet.
Nadine A. (33) und Patricia B. (38) stießen im Mai 2020 zufällig mit dem Streifenwagen zu einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle auf der Mühlenstraße in Gevelsberg (Ennepe-Ruhr-Kreis). Der Drogendealer Vitalij K. (37) war mit seinem schwarzen 5er BMW angehalten und überprüft worden. Dabei zog der per Haftbefehl gesuchte Deutsch-Russe eine Pistole und feuerte auf einen ihrer Kollegen.
Der Polizist war durch eine der insgesamt 21 in dem Schusswechsel abgegebenen Kugeln getroffen worden und trotz Schutzweste zu Boden gegangen.

Statt einzugreifen, flohen die Frauen vom Ort des Geschehens. Laut Anklage soll beiden dabei bewusst gewesen sein, dass sie ihre Kollegen dadurch der Gefahr erheblicher Verletzungen aussetzten. Dabei seien sie in ihrer Dienstausübung dazu verpflichtet gewesen, Leib und Leben ihrer bedrohten Kollegen zu schützen. Dank schusssicherer Westen, ausreichender Deckung und Munition seien sie dazu eigentlich in der Lage gewesen.

Vor dem Amtsgericht Schwelm waren sie wegen versuchter Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt, verhandelt wurde im Justizzentrum Hagen. Urteil am Dienstag: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sollte es rechtskräftig werden, würden die beiden Frauen ihren Beamtenstatus verlieren und könnten nicht weiter im Polizeidienst tätig sein.
Richterin zeigte Verständnis für das Verhalten

Sie habe Verständnis für die von beiden Frauen geschilderte Todesangst, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Dennoch sei es ihnen als Polizistinnen rechtlich geboten gewesen, anders zu handeln - also nicht die Flucht zu ergreifen, sondern etwa aus der Deckung einen Warnschuss abzugeben.

Die Polizistinnen hatten das Geschehen eingeräumt. Sie hätten um ihr Leben gefürchtet und Unterstützung holen wollen. Patricia B.: „Ich kam dort völlig unvorbereitet in die Situation und handelte instinktiv und menschlich und ging aus der Gefahrensituation heraus.“ Alles in ihr hätte auf Überleben geschaltet.

Für Nadine A. hätten die Schüsse wegen des Halls doppelt und dreifach geklungen. Als sie die Situation schildert, fängt sie an zu weinen. „Ich sagte: ‚Lauf Pati, lauf!‘ Ich rechnete jeden Moment damit, selbst getroffen zu werden. Ich dachte nur ‚Bitte nicht in den Hinterkopf!‘“
Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch. Einer der beiden kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Er halte das Urteil vor dem Hintergrund des drohenden Entzugs der Beamtenrechte für nicht nachvollziehbar.
Vitalij K. wurde im März zu siebeneinhalb Jahren Knast verurteilt.
Im Kugelhagel Kollegen im Stich gelassen: Polizistinnen verurteilt | Regional | BILD.de


.......die Richterin zeigt also viel Verständnis. Naja, von Frau zu Frau eben. Es ging ja auch nur um das Leben eines Mannes.