Das ist ein Schlag für Millionen Rentner. Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, dass schrittweise bis 2040 nicht mehr die Rentenbeiträge besteuert werden, sondern die Renten selbst. So kommt es, dass Rentner durchaus doppelt besteuert werden. Zum einen ihre Beiträge und zum anderen später die Rente. Das wollten mehrere Kläger nicht hinnehmen und gingen vor Gericht. Die Klagen wurden nun abgewiesen. Dem Gesetzgeber wurde allerdings aufgegeben, die Berechnungen zu ändern....


Was ist neu an der Berechnung?


Es soll erstmals der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben. Der Grundfreibetrag sei als steuerfreier Grundbezug anzusehen, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster.


Außerdem muss die höhere Lebenserwartung von Frauen mit berücksichtigt werden. Das heißt, dass beim steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines möglicherweise länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu berechnen seien.


Nach dem Urteil müssen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, künftig unberücksichtigt bleiben.


https://www.zdf.de/nachrichten/politik/bundesfinanzhof-rente-besteuerung-urteil-100.html


........in der Sache selbst ändert sich also nichts. Aktuell wäre eine doppelte Besteuerung nicht gegeben. Was aber definitiv falsch ist