Der Staat entscheidet über Personaleinstellungen:

. "Mit unserem Gesetz muss künftig ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau am Tisch sitzen", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Die Vorlage könne nun im Bundestag verabschiedet werden. "Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst", betonte die SPD-Politikerin. Derzeit gebe es in den Vorständen immer noch häufig "reine Männerclubs, die gern unter sich bleiben".
"Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus", erklärte Lambrecht.
Der lange umstrittene Gesetzentwurf sieht vor, dass in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau sitzen muss. Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es noch strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein.
Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen.
SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast sagte: "Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt. Das ist ein historischer Durchbruch." Ihre Unions-Kollegin Nadine Schön verwies auf weitere neue Regeln. "Vorständinnen erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz entsprechend der gesetzlichen Mutterschutzfristen", sagte Schön.
Nach Angaben der Union beinhaltet der Kompromiss nun eine längere Übergangsfrist für die Unternehmen: Sie haben ein Jahr Zeit für die Kandidatinnenauswahl. Außerdem wurden Ausnahmeregeln für mittelständische Krankenkassen verabredet.
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