Frau in Berlin-Wilmersdorf niedergestochen
Täter kommt nach Messerangriff auf Hobbygärtnerin in Psychiatrie

Der Mann, der vor neun Monaten eine Hobbygärtnerin in Berlin-Wilmersdorf niedergestochen hat, wird dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Das hat das Berliner Landgericht am Donnerstag angeordnet.

Der 30-Jährige habe in einem akut psychotischen Zustand die ihm unbekannte Frau lebensgefährlich an Kopf und Hals verletzt, begründete das Gericht. Die Frau ist seit der Tat halbseitig gelähmt.

Gericht: Weiter hohe Gefahr für die Allgemeinheit
Rechtlich handele es sich bei der Tat des aus Afghanistan stammenden Mannes um einen versuchten Mord sowie um gefährliche und schwere Körperverletzung. Allerdings wurde seine Schuldfähigkeit aufgehoben, deshalb sei er nicht zu bestrafen, so das Gericht. Ein radikal-islamistischer Hintergrund des Angriffs sei nicht festgestellt worden. Wegen einer erheblichen Erkrankung gehe von dem Mann weiter eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Die 58 Jahre alte Frau arbeitete am 4. September 2021 ehrenamtlich in einem Vorgarten, als sie plötzlich attackiert wurde. Zunächst habe der 30-Jährige die Frau "in aggressiver Weise gefragt, warum sie als Frau hier die Hecke schneiden würde", hieß es in der Anklage. Dann habe er von hinten unvermittelt mit einem Messer zugestochen.

Urteil entspricht Anträgen von Anklage und Verteidigung
Die Islamwissenschaftlerin, die sich für die Integration von Migranten engagierte und ehrenamtlich gärtnerte, wurde infolge der Tat zu einem Pflegefall. Weil die linke Halsschlagader getroffen wurde, habe sie einen Schlaganfall erlitten, der zu einer andauernden Lähmung einer Körperhälfte geführt habe, so die Anklage. Der Täter hatte zudem einen 66 Jahre alten Passanten, der helfend eingriff, mit Messerstichen verletzt.

Der 30-Jährige war 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Laut einem Gutachten soll bei dem Mann Ende 2020 eine paranoide Schizophrenie ausgebrochen sein. Die Erkrankung sei mit Verfolgungswahn einhergegangen. Zudem habe sich der 30-Jährige verstärkt seiner Religion zugewandt. Kurz vor dem Messerangriff habe er Passanten angesprochen und sei dabei religiös-fanatisch aufgefallen. Es habe Warnhinweise gegeben.

Das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger.


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