Das neue Waffenrecht wurde beschlossen und auch wenns nicht in den EU Vorgaben drinstand hat unsere Regierung zusätzlich folgendes beschlossen: Messer über Klingenlänge über 4 cm werden zum Problem !

Bis jetzt kannst §42a konforme Messer führen - also dabeihaben zugriffsbereit- Ausnahme an schon vorher verbotenen Orten wie "Versammlungen" a la Weihnachtsmarkt, Waffenverbotszonen, Kino, Demo.

Ein schweizer Offimesser (Klingenlänge 8 cm- nicht grad in o.g. Verboteszonen war bisher KEIN Problem wenn das in dem Handtascherl war.

Ab Gesetzeintretung - der Beschluß war am 13.12 und wurde am 20 oder 21.12 bestätigt - wenns zum Gesetzt wird, ist das schweizer Offimesser - Klingenlänge 8 cm - also größer 4 cm nicht mehr legal zu führen.

AUSNAHME: in Waffenverbotszonen dürfen Messer + Klingenlänge 4 cm - §42a konform - also schweizer Taschenmesser geführt - also in Hosentasche, Jackentasche, Handtasche geführt werden WENN:

derjenige eine WBK - Waffenbesitzkarte (Jäger, Sammler/Sportschütze) bei sich trägt ODER einen kleinen Waffenschein hat.

Das Messer darfst dennoch nicht auf der Demo, Kino, Weihnachtsmarkt dabeihaben - aber eben in sog. Waffenverbotszonen - und die wetden m.E. immer größer werden und woher weiß ich z.b. wenn ich gewohnheitsmäßig als Landmensch mein Messer immer im Handtascherl habe, wenn ich auf der Durchreise bin, wo so eine Waffenverbotszone ist ?

Um nicht als Deutscher bei Zufallskontollen in Konflikt mit dem Waffengesetz zu kommen, empfehle ich JEDEM der gewohnheitsmäßig ein Brotzeitmesser - schweizer Offimesser mit sich führt, einen kleinen Waffenschein zu beantragen damit nicht lauter Messerverstöße von Deutschen in der Statistik auftauchen...

Ich bin Legalwaffenbesitzer, hab WBK aber ich hab meine WBK im Schießkoffer und möchte die Originaldokumente nicht im Geldbeutel mitschleppen da ein Verlust - ein Geldbeutel ist schnell mal weg, bei WBK Besitzern dann schnell zum Zuverlässigkeitverlust mit einziehung der Sportgeräte erfolgt..
Ich hab mir also für 90 E am Freitag auch einen kleinen Waffenschein besorgt damit ich in Zukunft nicht gegen das neuen Waffengesetz verstoße weil mein Messer über 4 cm Klingenlänge hat - und wenn man eh schon kleinen Waffenschein hat, hab ich mir auch noch einen Gaser von Norinco geholt - kostete zwar 1/3 von dem was meine Glock gekostet hat, aber wenn schon ein Gaser dann solls in der Haptik sein wie meine Sportwaffe die ich gewohnt bin... Hoffe ich verwechsel da nix - nicht daß ich mich wundere beim nächsten Schießtermin warum keine Löcher in der Scheibe sind -sehen sich verdammt ähnlich - muß ich also schaun ob Glock oder Norinco drauf steht wenn ich das für den jeweiligen Verwendungszweck einpacke.


Edit : meine Sachbearbeiterin wunderte sich über meinen Antrag den ich stellte da sie sonst nur kannte , daß ich meine 2/6 Tegel beherrschte - also regelmäßig was scharfes eintragen lies: warum brauchen sie kleinen Waffenschein ?
Ähm. weil ich den fürs Taschenmesser jetzt brauche und ich meine Waffen ja eh nicht führen darf ?
Man merkte auch beim Sachbearbeiter die Unkenntnis über die neue Gesetzeslage : sie hats zwar nicht so gesagt, aber man merkte die Verwunderung an, warum man als Schußwaffenbesitzer einen kleinen Waffenschein beantragt...
Weil man eben nicht wie von der Regierung angenommen wird, mit der Legalwaffe per concealed carry rumrennt sondern eben nur transportiert und nicht führt...