Deswegen jetzt auch das neue Waffengesetz: wer da gemeldet wird, verliert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit und muß somit seine Sport/Jagdgeräte abgeben...

Wenn Zweifel zur Zuverlässigkeit bestehen - und da reicht schon ein VERDACHT , der verliert seine Waffen...
Da brauchts keine Straftat die man ausgeübt hat - es reicht der Verdacht...