Frankfurter Polizei ermittelt gegen beschimpfte Jüdin

Ana Agre, eine junge israelische Musikerin, lebt seit einiger Zeit in Deutschland, um hier zu arbeiten. Am 1. Juli 2020 stieß sie in der Nähe ihres Hauses auf eine Anti-Israel-Demonstration, veranstaltet von der pro-palästinensischen Organisation Samidoun. Sie ging hoch in ihre Wohnung, holte eine Israel-Fahne und stellte sich mit dieser auf den Platz, über den der Demonstrationszug der jungen Muslime und ihrer deutschen Sympathisanten zog. Wie auf dem Video, das eine Freundin aufnahm, zu sehen ist, war es nicht mal eine besonders große Fahne, etwa von der Größe eines Küchenhandtuchs.

Ana Agre gab weiter keine Statements ab, brüllte nicht, sprach nicht (schon weil sie kein Deutsch spricht, „nur“ Englisch, Hebräisch und Russisch), dennoch fühlten sich die Demonstranten offenbar von ihr angegriffen, vielleicht auch in ihrer „Würde“ beleidigt – „Würde“ ist, wie man auf ihrer Website lesen kann, eine der Grundforderungen der arabischen Bewegung Samidoun. Mehrere der marschierenden Gruppen näherten sich Ana und belegten sie mit Sprüchen, darunter auch „Nazis raus!“ In den Köpfen dieser jungen Muslime und sympathisierenden Deutschen ist eine israelische Fahne offenbar ein Nazi-Symbol.

Ein Frankfurter Polizist sprach Ana Agre auf Englisch an, nahm ihre Personalien auf und legte ihr nahe, den Platz zu verlassen, weil ihr Auftritt die jungen Muslime provoziere. Ana ließ sich offenbar auf eine englische Diskussion mit dem Polizisten ein, die dieser schließlich mit einem Platzverweis beendete. Als sie wissen wollte, warum sie hier in Frankfurt ihre Israel-Fahne nicht zeigen dürfe, antwortete der Beamte: „Because I don’t like it.“ („Weil mir das nicht gefällt.“)

Ana Agre droht also „Verfolgung“
Ana zog sich schließlich zurück, wie polizeilich angeordnet, und glaubte, die Sache hätte damit ein Ende. Weit gefehlt. Wenige Tage später flatterte ihr ein Schriftstück ins Haus, eine polizeiliche Vorladung der Kriminaldirektion Frankfurt wegen „Beleidigung gemäß Paragraph 185 Strafgesetzbuch“ für den 7. Oktober 2020. Das Schriftstück mit dem Aktenzeichen ST 0697601/2020, gezeichnet von Polizei-Hauptkommissar J. Schmidt, endet mit dem Hinweis: „Sollten Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben (...)“

Ana Agre droht also „Verfolgung“, weil sie in Frankfurt am Main eine Israel-Fahne gezeigt hat. Wie selbstverständlich nimmt die Polizei die Seite der muslimischen Demonstranten und ihrer linken deutschen Unterstützerszene ein. Was wäre geschehen, hätten nicht sie, sondern Rechtsradikale die junge Israelin angebrüllt und beleidigt? Dann wäre der Vorfall ebenso selbstverständlich als „antisemitisch“ eingestuft und in die Statistik der „rechtsradikalen antisemitischen Straftaten“ aufgenommen worden. So entfällt der „Antisemitismus“-Vorwurf (obwohl das Geschehene durchaus so interpretierbar wäre: eine Jüdin wurde als „Nazi“ beschimpft, eine Israel-Fahne als Nazi-Symbol bezeichnet) und die Straftat wird der Jüdin zugeschoben. Deutschland im Jahre des Herrn 2020 unter der Herrschaft der Kanzlerin Angela Merkel.


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