Baum-Darstellung
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Flüchtlinge in Wohnungen, Obdachlose in Flüchtlingsunterkünfte
Dank Ehrenamtlicher, großzügiger Angebote der Gemeinden und Städte an Vermieter, der Mithilfe von Baugenossenschaften und der Vergabe städtischen Wohnraums und natürlich der Schaffung neuen Wohnraums für Flüchtlinge läuft die Unterbringung in eigene Wohnungen für Flüchtinge besser als die Vermittlung von Tätigkeiten, so dass nun mehr und mehr Flüchtlingsunterkünfte frei werden.
Die immer größer werdende Anzahl von Obdachlosen unter den Einheimischen - neuerdings auch Verdiener und Familien - kann nun in die leerstehenden Flüchtlingsunterkünfte einziehen.
Und der Magu-Geschäftsführer macht sein Geschäft.
Hüfingen Viel los auf dem Magu-Gelände
Als die Flüchtlinge kamen, waren Möglichkeiten zu deren Unterbringung dringend gesucht. In Hüfingen ließ Magu-Geschäftsführer Stefan Günthner auf dem Gelände seiner Firma mehrere Gebäude errichten.
Hüfingen (guy). Diese Gebäude auf dem Magu-Gelände wurden an den Landkreis vermietet, um dort die Anschlussunterbringung für Flüchtlinge zu ermöglichen.
Schließlich gingen die Zahlen nach unten, immer weniger Flüchtlinge kamen. Das Landratsamt hatte den Vertrag mit Günthner allerdings mit einer Laufzeit bis ins Jahr 2021 unterzeichnet. Was also tun? Eine Lösung fand sich, als die Stadt die Räume des ehemaligen Gasthauses Löwen räumen musste. Laut Besitzer sollte es abgerissen werden. Es steht übrigens noch heute.
Stadt übernimmt ein Haus und bringt darin Obdachlose unter
Die Stadt übernahm eines der Landkreis-Gebäude und mietete das für die Unterbringung an. Seit Juni vergangenen Jahres ist es angemietet, seit Juli befinden sich auch Personen darin. Aktuell sind es 19 Personen. Zur Verfügung stehen dort acht Wohneinheiten. Die Nutzung erfolgt mittlerweile allerdings nicht mehr rein für die Unterbringung von Flüchtlingen:
"Es wird gemischt genutzt. Für die Flüchtlingsunterbringung und als Obdachlosenheim", erklärt Hüfingens Hauptamtsleiter Horst Vetter. Mit der Übernahme des Gebäudes habe die Stadt auch den Vertrag so akzeptiert. Auch hier gelte also die Laufzeit bis Vertragsende im Jahr 2021.
Auch im Gebäude des Landkreises hat sich etwas getan. Waren hier vor etwa einem Jahr noch Sonderkontingent-Flüchtlinge untergebracht, sind es mittlerweile Spätaussiedler. "Auch für diesen Personenkreis muss der Schwarzwald-Baar-Kreis für sechs Monate Wohnraum zur Verfügung stellen", sagt Kristina Diffring vom Landratsamt.
Es handelt sich dabei um 16 Personen. Aus heutiger Sicht werde das Gebäude bis zum Ablauf des Mietverhältnisses als Gemeinschaftsunterkunft genutzt, heißt es aus dem Landratsamt.
Keine Angaben zu vorzeitigem Aussieg aus laufendem Vertrag
Ob es Überlegungen gibt, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen oder eine andere Lösung zu suchen? Dazu könne das Landratsamt aktuell noch keine Aussage treffen.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/i...2a46de111.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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