Köln
Syrer flehte Richter an, doch der schickt Ehemann ins Gefängnis



Er leide jeden Tag, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort beim Prozess vor dem Kölner Landgericht. Von Hendrik Pusch
„Warum soll ich ins Gefängnis?“, fragte der Mann, der seine Ehefrau in Bergheim mit neun Messerstichen fast getötet und ihr das Augenlicht auf der rechten Seite genommen hat. Man könne doch eine andere Lösung finden, flehte er den Richter an.

Der Vorsitzende Richter Stephan Kloke ließ sich von der Ansprache des Angeklagten – natürlich – nicht beeindrucken. Er verurteilte den 31-jährigen Syrer wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von achteinhalb Jahren.
Dass der Angeklagte glaube, nun aus der Haft entlassen werden zu können, zeige, so Richter Kloke, „dass er sich mit der Tat nicht wirklich auseinandergesetzt hat.“
Messerangriff auf Frau sei reine Bestrafungsaktion gewesen

Dass der Angeklagte seine Ehefrau mit dem Messer gejagt und attackiert habe, als die sich auf offener Straße in ein angehaltenes Auto geflüchtet habe, sei verwerflich. „Es war eine reine Bestrafungsaktion“, so der Richter.

Ja, natürlich. Es war ja schließlich seine Frau, die er bestrafte. Die er eigentlich hätte töten wollen und können. Andere Lösungen in der islamischen Welt sind nur die Entschädigungszahlungen an die Familien der Geschädigten, wobei hier noch zu klären sein müßte, wer über wen Unehre gebracht hat und wer inweiweit überhaupt entschädigt werden muß. Vielleicht muss auch der Ehemann von der Familie seiner Frau entschädigt werden, wobei ich vermute, dass so viel Unehre nur durch das Blut der Frau reingewaschen werden kann. Islam und Scharia (Koran) helfen hier weiter.

Kaltherzig habe der Täter gehandelt. Im Falle eines Überlebens sollte die Frau für die Männerwelt unattraktiv gemacht werden, so drückte es der Richter aus.
Er habe sich nach der Attacke ruhig vom Tatort entfernt, sei zurück zu seiner Schwester gegangen, die in Bergheim wohnt. Um das Schicksal seiner Ehefrau, die nur durch eine Not-Op überlebte, habe er sich nicht gekümmert.
Die Kinder gehören natürlich grundsätzlich dem Mann (Islam, Koran und Scharia). Dürfen im Streitfall nur bei der Mutter bleiben, solange sie die Kinder noch stillt und sofern keine vom Mann gekaufte Amme dies besorgen kann.

Nach Urteil fragte Syrer nach seinen Kindern

Nach dem Urteilsspruch fragte der nun Verurteilte aufgelöst nach seinen Kindern, drei und vier Jahre alt. Die hatte seine Ehefrau mit ins Gerichtsgebäude, allerdings zur Zeugen-Betreuungsstelle ins Spielzimmer gebracht.
Als der Täter realisierte, dass er die Kinder an diesem Tag nicht sehen würde, schimpfte er. Die Geschädigte tat es ihm gleich und verließ wutschnaubend den Saal. Zuvor hatte sie noch angedeutet, ihrem Ehemann zu verzeihen.
https://www.focus.de/regional/koeln/...d_9205117.html