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Hits: 854 | 09.02.2018, 15:06 #1
Kosovare schlachtet Ehefrau mit 39 (!) Beilhieben: Keine Haftstrafe!
Ich wiederhole erneut: Todesstrafe für solche Bestien in Menschengestalt Zählen sie mal auf 39, während sie mit einem imaginären 39 mal Beil auf eine imaginäre Person einschlagen. Erst dann werden [...]
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10.02.2018, 11:04 #2
AW: Kosovare schlachtet Ehefrau mit 39 (!) Beilhieben: Keine Haftstrafe!
Das macht man im Kosovo so. Das müssen wir endlich akzeptieren. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt ausschließlich für ethnische Deutsche.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Kosovare schlachtet Ehefrau mit 39 (!) Beilhieben: Keine Haftstrafe!
Keine Haftstrafe, weil er in die Psychiatrie kommt. Genaugenommen kann man Unzurechnungsfähigkeit überall dort unterstellen, wo solche Straftaten geschehen. Und dann sollte man sich noch fragen, welche schriftlichen Niederlegungen solche Unzurechnungsfähigkeiten erzeugen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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12.02.2018, 22:23 #5
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