Rechtsanwalt zeigt Kölns Polizeipräsidenten an, weil dieser Beatrix von Storch angezeigt hatte...

...Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch veröffentlichte über das soziale Netzwerk Twitter eine Mitteilung, in der sie kritisierte, dass die Kölner Polizei Informationen über die Silvesterfeierlichkeiten auch in arabischer Sprache verbreitete. Anschließend warf sie die Frage auf, ob die nordrhein-westfälische Polizei glaube, auf diese Weise „die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ besänftigen zu können.
Aus diesem Wortgebrauch soll ihr nun ein juristischer Strick gedreht werden. Die Kölner Polizei erstattete Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Volksverhetzung. Viele sich empört gebende Bürger meinten, hier mitziehen zu müssen und verfassten ebenfalls eine Anzeige...

...Wegen der allzu offensichtlichen politischen Motivation der Behörde hat nun ein Regensburger Rechtsanwalt wiederum eine Strafanzeige gegen den Kölner Polizeipräsidenten und namentlich unbekannte Polizeibeamte wegen Verfolgung Unschuldiger gestellt. Bei diesem Straftatbestand handelt es sich um ein sogenanntes Amtsdelikt, das nur von staatlich Bediensteten begangen werden kann, die mit der Strafverfolgung beauftragt sind. Überzieht ein Amtsträger danach eine Person, von der er weiß, dass sie unschuldig ist, mit einem Strafverfahren, so droht ihm hierfür eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Dass es zu einer Anklage der Beamten kommt, ist jedoch angesichts der politischen Weisungsgebundenheit der zuständigen Staatsanwälte noch unwahrscheinlicher als im Falle von Beatrix von Storch.
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