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DGB fordert: Flüchtlinge, die einen Job haben, sollen bleiben dürfen
Das fordert der DGB und wenn der DGB das fordert, steht es auch auf der Wunschliste der SPD.
Nach zwei Jahren Aufenthaltserlaubnis
„Aber solange nicht abgeschoben werden kann, müssen Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen trotzdem greifen. Dazu gehört auf jeden Fall, dass dieser Mensch Zugang zu Beschäftigung hat und Behörden das nicht zusätzlich erschweren. Schließlich hilft es niemandem, wenn der Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung sitzt, keinen Sprachkurs bekommt und nichts zu tun hat.“ Auch Buntenbach erkennt allerdings an, dass viele Ausländerbehörden derzeit überlastet seien.
Die Gewerkschafterin forderte zudem, beim Umgang mit Geduldeten langfristig pragmatisch zu sein. Geduldete Flüchtlinge, die bereits ins Arbeitsleben integriert seien, sollten langfristig bleiben dürfen.
Geduldeter Flüchtling ist ein abgelehnter Asylbewerber, also einer, der eigentlich das Land verlassen muss bzw. müßte, aber noch hierbleibt, weil er nach Meinung der Behörden nicht abgeschoben werden kann. Das kann verschiedene Ursachen haben: Die Behörden haben es bislang versäumt, den Verwaltungsvorgang "Abschiebung" in Gang zu setzen. Geschieht immer häufiger. Oder der Flüchtling hat noch einmal schnell ein Rechstmittel eingelegt oder befindet sich in Kirchenasyl. Oder der Flüchtling hat keine Papiere und kann daher nicht abgeschoben werden, weil die Behörden zudem versäumen, Nachforschungen anzustellen. Oder der Kontakt zum Heimatlande des Asylbewerbers verzögert sich, zum Beispiel das behördliche Ansinnen auf Ausstellen von Ersatzpapieren. Oder der Asylant wurde erfolgreich krank und seine Behandlung muss in Deutschland fortgesetzt werden, weil sie in Deutschland auf einem höheren Niveau ist als im Heimatlande.
Und er ließ sich nieder und holte seine Familie nach.
Wenn ist ein Flüchtling aber nun in den Arbeitsmarkt integriert? Wenn er einen Job hat, den er zwei Jahre lang ausübt. Dieser Job muss den Mann nicht ernähren und er muss auch nicht Vollzeit sein. Es reicht hier auch eine Arbeitsgelegenheit, beispielsweise als stundenweiser Putzmann in den Räumen des DGB.
„Wenn ein Geflüchteter zwei Jahre gearbeitet hat, ist die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft offensichtlich gelungen, und der Gesetzgeber sollte darauf verzichten, diesen Menschen abzuschieben“, sagte Buntenbach. „Deshalb sollte ein Geduldeter nach zwei Jahren in Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis als Erwerbstätiger bekommen. Davon würden die Betroffenen profitieren, aber auch die Arbeitgeber. Für Auszubildende gibt es eine solche Regelung bereits, und es ist unsinnig, sie nicht auch auf andere Beschäftigte auszudehnen.“
https://www.welt.de/wirtschaft/artic...usbremsen.html
Da der DGB eigentlich weiß, was eine solche Regelung für den sowieso schon ausgereizten Arbeitsmarkt bedeutet und dass ein solches Arbeitgebersponsoring - denn Arbeitgeber stellen Flüchtlinge schon alleine deshalb ein, weil ihnen der Lohn größtenteils oder zur Gänze, je nach Arbeitsverhältnis, erstattet wird - ist dies eine ganz bewußte Schlechterstellung der eigenen Mitglieder, die unter einer solchen Konkurrenz zu leiden haben. Der DGB macht, politisches Zielsetzungen einmal außen vor gelassen, Arbeitgeberpolitik.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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02.10.2017, 07:29 #2
AW: DGB fordert: Flüchtlinge, die einen Job haben, sollen bleiben dürfen
Der DGB scheint zu meinen, dass durch Zuwanderer die schwindenden Mitglieder ersetzt werden können. Leider hat sich der DGB zu sehr im linken Lager positioniert und betreibt die Rolle des Agitators. Vor Jahren schon musste der DGB aber zähneknirschend zugeben, dass nicht wenige seiner Mitglieder die CDU wählen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: DGB fordert: Flüchtlinge, die einen Job haben, sollen bleiben dürfen
Also meint der DGB, die Flüchtlinge, die nun in den durch die Arbeitslosengelder geförderten Maßnahmen gesteckt werden, träten in den DGB ein und betreibt daher die Politik der Arbeitgeber: Hinein mit den billigen Arbeitskräften? Und was macht der DGB dann mit den Millionen arbeitsloser Flüchtlinge und den Millionen, die durch die Arbeitsmarktpolitik billig statt gut also durch die subventionierten Flüchtlingsarbeitsplätze arbeitslos wurden? Was mit den vielen Billiglöhnern, die sich die DGB-Mitgliedsbeiträge nicht leisten können oder gar meinen, dass der DGB schuld an ihrer finanziellen Misere oder der mangelhaften Ausgestaltung von Arbeitsverträgen bzw. dem desolaten Arbeitnehmerrechten verantwortlich ist? Zahlt ein Zeitarbeiter, der zuvor aus seiner gutbezahlten Stelle rausflog, an den DBG?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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