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Camperin vergewaltigt: Angeklagter sagt, er kenne den Fall nicht
Märchenerzähler aus dem Orient trifft auf deutsche Gesellschaft.
Camperin vergewaltigt: Angeklagter sagt, er kenne den Fall nicht- Nach der Vergewaltigung einer 23-jährigen Camperin in einem Bonner Naturschutzgebiet steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.
- Der 31-Jährige Mann aus Ghana bestreitet die Vorwürfe.
Knapp sechs Monate nach der Vergewaltigung einer 23-jährigen Camperin im Beisein ihres Freundes steht der mutmaßliche Täter nun in Bonn vor Gericht. Der 31-Jährige aus Ghana soll die zeltenden Studenten in der Bonner Siegaue zunächst überfallen haben. Er ist wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Am ersten Prozesstag bestritt er die Tat.
Er kenne den Fall nicht und habe nichts getan, sagte der 31-Jährige vor dem Bonner Landgericht. Auf den Vorhalt des Richters, dass an dem Opfer DNA-Spuren des Angeklagten gefunden wurden, entgegnete er: "Wenn das Gericht sagt, dass die DNA passt, muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen."
Zur Tatzeit sei er nicht am Tatort, sondern in seiner Flüchtlingsunterkunft gewesen. Man wolle ihn mit solchen Fragen wohl austricksen, sagte er. "Ich habe einfach keine Zeit, mir diese Märchengeschichten anzuhören."Der Richter hält dagegen: Die elektronische Eingangskontrolle belege, dass der Angeklagte die Unterkunft am Abend verlassen habe und erst nachts um 3.06 Uhr zurückgekommen sei.
Das Paar aus Baden-Württemberg hatte in der Nacht zum 2. April in einem Naturschutzgebiet bei Bonn gecampt, als der mutmaßliche Täter sich ihnen näherte. Laut Anklage durchschnitt er das Zelt mit einer Astsäge, die er zusammen mit einem Rucksack vorher gestohlen haben soll. Er forderte seine Opfer auf, ihm ihre Wertgegenstände zu geben - dann vergewaltigte er die 23-Jährige in der Nähe des Zeltes vor den Augen ihres Freundes. Da der Mann sie dabei weiterhin mit der Säge bedroht haben soll, traute sich der 26-Jährige nicht, einzuschreiten. Jedoch gelang es ihm, die Polizei zu verständigen.
Am ersten Verhandlungstag schilderte der Angeklagte seine Kindheit und Jugend in Ghana. So sei er in einer reichen Familie aufgewachsen, musste aber seine Heimat verlassen, nachdem er den Mann seiner Halbschwester im Streit erschlagen hatte. Über Libyen und Italien gelang er nach Deutschland, wo er zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin gelebt hatte, wenige Kilometer vom Tatort entfernt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Na, ja, auf der anderen Seite...
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