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Hits: 1958 | 11.08.2017, 12:32 #1
Hussain darf bleiben - hpd.de
Hussain darf bleiben
hpd.de
Nicht allein das öffentliche Werben für den Atheismus, sondern bereits der persönliche Abfall vom Glauben ist in dem immer stärker von einem strengen Islam geprägten Land lebensgefährlich. Blasphemie steht dort unter Todesstrafe – und schon der Zweifel ...
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AW: Hussain darf bleiben - hpd.de
was geht uns das an, was in der Barbarei los ist. Zurück mit dem in seine Heimat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dodona
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12.08.2017, 07:31 #3
AW: Hussain darf bleiben - hpd.de
Ich melde mal starke Zweifel an, dass dieser Moslem tatsächlich zum Atheisten geworden ist. Vielmehr schaffen Leute wie er erst durch solche Märchen die sie hier den Gutmenschen erzählen, ihre vermeintlichen Fluchtgründe. Auch wenn er Atheist wurde, muss er das in Pakistan nicht jedem erzählen. Ein paar Tage in Haft unter permanenter Beobachtung würden helfen sicherzustellen dass er nicht betet.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Hussain darf bleiben - hpd.de
Es spricht sich herum, welche Fluchtgründe als Asylgrund taugen. Ganz weit oben auf der Liste der einstudierten Gründe steht der Abfall vom Glauben bzw. der Übertritt zum Christentum.
Später, wenn man dann endlich ein Bleiberecht hat, schert sich niemand mehr darum, ob man als angeblicher Christ in eine Moschee geht. Es schert sich dann ja schließlich auch niemand mehr darum, wenn man einmal im Jahr ins Land der Verfolgung fliegt, um Urlaub zu machen und Ehen zu arrangieren. Es schert sich noch nicht einmal jemand darum, von welchem Geld dies geschieht, denn die Flüge sind teuer und der Trolley und der Inhalt auch. Von einem Hilfsarbeiterlohn oder gar der Sozialhilfe sind solche Flüge kaum zu finanzieren, zumal im zweiten Teil die Ortsabwesenheit erst einmal genehmigt werden müßte. Und dies ist bereits das nächste Rätsel.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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