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Sachsens Polizisten durften nicht zum Dankkonzert für G20-Einsatz
Sachsens Polizisten durften nicht zum Dankkonzert für G20-Einsatz
Die beim G20-Gipfel in Hamburg eingesetzten sächsischen Polizisten durften nicht zum Dankkonzert in die Elbphilharmonie reisen. Grundlage sei eine Verwaltungsverordnung über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen gewesen...Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Sachsens Polizisten durften nicht zum Dankkonzert für G20-Einsatz
Ja, Zucht und Ordnung muß sein, wenigstens bei untergeordneten Chargen.
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