Wenn wenigstens jeder Legalwaffenbesitzer (Jäger/Sportschützen) das Recht hätte, die Waffe auch zu führen, dann wurden manche Attentäter weniger Opfer finden. Aber nein wir dürfen unsere Waffen nur getrennt von Muni im verschlossenen Behältnis transportieren.

Jeder Deutsche der legal eine Waffe kaufen darf (WBK) - der also durch die Behörden geprüft wurde (keine kriminelle Vergangnheit) , der als Sportschütze ein Jahr regelmäßig im Verein trainieren mußte um einen Antrag stellen zu dürfen, der nachweisen muß daß keine Geistes- oder sonstigen Krankheiten vorliegen die einen sicheren und umsichtigen Umgang mit einer Schußwaffe verhindern, der sollte auch diese Waffe führen dürfen - also geladen mit sich rumtragen dürfen.

Aber Selbstschutz zählt ja nicht für den Notmalsterblichen als Bedürfnis für eine Waffe: nur Jagd und Sport.

Deswegen haben die, die sich nicht ums Waffengesetz scheren (ja, auch nicht jedes Messer darf geführt werden, auf Volksfesten darst ja nichtmal Dein legales rotes Schweizer Messerchen bei Dir haben) keine Probleme : die wissen, die autochtonen Deutschen sind unbewaffnet - das schlimmste was passieren kann ist, daß jmd einen Spray benutzt - und dagegen sind die meisten dank Gewöhnung ja schon eh immun...