Ich bin auch erschüttert, wenn Menschen bürgen und sich dann darüber beklagen, dass sie bürgen.

Eigentlich sollte in diesen Fällen die Bürgschaft nicht zeitlich begrenzt werden und so der Allgemeinheit nicht auf die Füße fallen dürfen.

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Flucht und Vertreibung
"Wir waren erschüttert und wollten helfen"

Bürgen sollen länger für Flüchtlinge zahlen als gedacht




Wie das Ehepaar Emmer-Funke erhalten zurzeit viele Menschen, die in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern.
Etliche Deutsche haben syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen als Bürgen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Viele erhalten jetzt hohe Geldforderungen von Behörden: Auch wenn die Flüchtlinge anerkannt sind, sollen die Bürgen weiterhin zahlen.

Christine Emmer-Funke (61) aus Minden kann es nicht glauben: 22.000 Euro an Sozialleistungen soll sie zurückzahlen, die ein aus Syrien geflüchtetes Ehepaar bekommen hat. Sie hatte 2014 für das Paar gebürgt, nur dadurch konnte es sich aus dem Krieg nach Deutschland retten.


Wie Emmer-Funke erhalten zurzeit viele Menschen, die in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern.


"Es kann nicht sein, dass der Staat die Unterstützung für anerkannte Flüchtlinge privatisiert", sagt Emmer-Funke. Sie und andere Betroffene haben Klage gegen die Bescheide eingereicht, hoffen aber zugleich auf eine politische Lösung.


Hintergrund für den Streit ist die damals ungeklärte Dauer der Bürgschaften: In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für die Syrer aus - aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Verpflichtung auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde.

"Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten"

Das Ehepaar Emmer-Funke sah 2014 die schrecklichen Bilder aus dem syrischen Bürgerkrieg: "Wir waren erschüttert und wollten helfen." Auch die deutsche Politik reagierte auf das Leid der Bevölkerung: Bund und Länder ließen über humanitäre Aufnahmeprogramme mehrere Zehntausend Menschen einreisen - noch vor dem großen Flüchtlingszuzug. Wie fast alle Länder beteiligte sich auch NRW. Voraussetzung für die Aufnahme war, dass nahe Verwandte in Deutschland lebten und sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichtete.

Auf diese "Kontingentlösung" hoffte damals auch der in Minden lebende Syrer Kameran Ebrahim. Der 45-jährige Dolmetscher bangte um seine Schwiegereltern in der Heimat. "Mit drei Kindern konnte ich aber nicht selber für die Kosten bürgen", berichtet Ebrahim. Christine Emmer-Funke sprang ein. Ebrahim begleitete sie zur Ausländerbehörde. "Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten", erinnern sich beide. Sie legte Personalausweis und Gehaltsabrechnung vor. Für zwei Personen könne sie bürgen, hieß es. Dann unterschrieb Emmer-Funke die Verpflichtung.



https://www.evangelisch.de/inhalte/1...wollten-helfen

Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

In den Jahren 2014 und 2015 hatten sich zahlreiche Bürger in mehreren Bundesländern verpflichtet, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen. Doch nun wird es ihnen doch zu teuer. Sie klagen gegen den Staat.

Derzeit erhalten viele Menschen Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern, weil sie noch vor der großen Migrantenwelle in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für Lebensunterhalt und Unterkunft syrischer Flüchtlinge unterschrieben hatten.

Auch Christine Emmer-Funke aus Minden (NRW) hatte im Jahr 2014 für ein syrisches Ehepaar gebürgt. Nun soll die 62-Jährige 22.000 Euro zahlen, berichtet das Westfalen-Blatt. Denn so viel hat das syrische Paar den Bund allein für Lebensunterhalt und Unterkunft gekostet.
Andere sollen den Lebensunterhalt für die Syrer zahlen

Christine Emmer-Funke ist mit dieser Zahlungsaufforderung vom Bund nicht einverstanden und hat sogar Klage dagegen eingelegt. Denn zwar war sie sehr dafür, dass den Syrern in Deutschland geholfen wird. Doch zahlen sollten das ihrer Ansicht nach andere.


Im Jahr 2014 hatte das Ehepaar Emmer-Funke im Fernsehen leidende Syrer gesehen. „Wir waren erschüttert und wollten helfen.“ Doch zur Aufnahme der Syrer nach Deutschland musste sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichten.

Christine Emmer-Funke ging davon aus, dass sie Lebensunterhalt und Unterkunft des syrischen Paars nur bis zu deren Anerkennung als Asylanten oder Flüchtlinge zahlen muss. Das sollte nach sechs oder maximal zwölf Monaten der Fall sein, dachte sie. Danach wollte sie die Kosten an den Steuerzahler übergeben.

Doch aus Sicht der Bundesregierung galt die Verpflichtungserklärung von Christine Emmer-Funke auch nach der Anerkennung fort. Das Integrationsgesetz bestimmte im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für Altfälle sogar auf nur drei Jahre reduziert wurde. Im Januar wurde dies das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.


„Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des zuständigen NRW-Innenministeriums, das nicht bereit ist, die von den Bürgen geforderten Kosten zu übernehmen.

Auch für das Bundesarbeitsministerium, deren Behörden derzeit die Zahlungsaufforderungen verschicken, kommt ein Verzicht auf nicht infrage. Die Bürgen müssten die Sozialleistungen zahlen, zu denen sie sich verpflichtet hatten.

Bessere Karten scheinen die zahlungsunwilligen Flüchtlingspaten in Hessen zu haben. Denn dort hat Innenminister Peter Beuth (CDU) Einzelfallprüfungen „unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung“ angekündigt. Es zahlt also der Steuerzahler.
Dieser Beitrag von spiegeltv zum Thema ist aus dem August 2015. Er zeigt, dass den Flüchtlingspaten anfangs sogar gesagt wurde, dass sie ein Leben lang für ihre Syrer haften müssen.
https://www.berlinjournal.biz/fluech...terhalt-syrer/