Meistens fällt dieser Sozialbetrug ja nicht auf, zumindest nicht "öffentlich". Der Bundesbürger wundert sich nur über die Pakistaner und Inder und Afrikaner und Orientalen, die gut bepackt und gut gekleidet mit ihm am Flughafen in der Schlange stehen. Woher das Geld kommt und woher die Freizeit, wird besser nicht nachgefragt, schließlich könnte jeder der Fremden ein Millionär oder zumindest ein Lottomillionär sein.

Deswegen braucht es schon einen ordentlichen Skandal, so einen berühmten Einzelfall, um die Spitze des Eisbergs sichtbar zu machen. Natürlich ist nicht jeder Dschihadist, aber fast jeder Migrant geht auf lange Auslandsreisen.

Eine vierköpfige Familie aus Wolfsburg hat sich 2014 nach Syrien abgesetzt, um sich dort dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. In Deutschland kassierte sie dennoch monatelang weiter Kinder-, Arbeitslosen- und Betreuungsgeld. Wie es zu diesem massiven Fehler seitens der Behörden kommen konnte, berichtet am Montag die „Braunschweiger Zeitung“.

Das Ehepaar und seine 2013 geborenen Zwillinge sollen demnach im Herbst 2014 nach Syrien gereist sein. Nach Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA) ist die Familie danach jedoch nicht mehr nach Deutschland zurückgekehrt. Unklar sei auch, ob sie noch am Leben sei.

Ex-Mitarbeiterin: Niedersachsens Aufnahmebehörde vertuscht Identitätstäuschungen der Flüchtlinge

Wie die Zeitung berichtet, soll der Vater des ausgereisten heute 29-jährigen Mannes mit dessen EC-Karte rund ein Jahr lang das überwiesene Kinder-, Arbeitslosen- und Betreuungsgeld abgehoben haben – mal dreistellige, mal viertstellige Summen. Im Februar 2016 sei bei einer Razzia im Haus des Mannes Bargeld in Höhe von 19.200 Euro sichergestellt worden, heißt es.

Dem Blatt zufolge wurde der Mann später vom Gericht wegen Betrugs verurteilt. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden zumindest bis August 2015 Kindergeld und Betreuungsgeld auf das Konto der ausgereisten Schwiegertochter (heute 34) überwiesen. Bis September 2015 soll sie sogar weiter Arbeitslosengeld kassiert haben – monatlich 1196 Euro.



Nach LKA-Angaben sind die Zahlungen mittlerweile eingestellt worden. Indes werde auch schon gegen das Ehepaar wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt.


Gravierender Kommunikationsfehler der Behörden



Wie es dazu überhaupt kommen konnte? Das Blatt spricht von einem Kommunikationsfehler. Das LKA soll die Stadt Wolfsburg „im Zusammenhang mit den Sozialleistungen“ informiert haben, so Sprecher Frank Federau gegenüber der „Braunschweiger Zeitung“. Doch diese habe die Information nicht an die für die Auszahlung zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergegeben.

„Automatisierte Hinweise seitens der Meldebehörde an andere Behörden über Wegzüge ins Ausland oder Abmeldungen von Amtswegen nach unbekannt ergehen nicht und wären datenschutzrechtlich auch nicht zulässig“, erläutert Sprecher Florian Reupke dem Blatt.

IS-Anwerber trieb in Wolfsburg sein Unwesen




Islamisten rücken gen Deutschlands Osten vor – Verfassungsschutz

Wie die Zeitung „Welt“ in ihrer Onlineausgabe am Montag berichtet, gab es in Wolfsburg eine große Ausweisewelle islamistisch radikalisierter junger Menschen in die Kampfgebiete in Syrien und im Irak. Ein IS-Anwerber habe längere Zeit in der Stadt sein Unwesen getrieben. Bislang seien aus Niedersachsen 82 Extremisten in die Kampfgebiete ausgereist – 33 seien zurückgekehrt. Eine kleine zweistellige Zahl an Ausgereisten sei Schätzungen zufolge in der Krisenregion umgekommen.

https://de.sputniknews.com/politik/2...ialleistungen/

Hier wird deutlich, dass es zumindestens einem Teil der Arbeitslosengeldempfänger und Sozialleistungsbezieher möglich ist, sich monatelang und manchmal sogar jahrelang ins Ausland abzusetzen, ohne dass dies Auswirkungen auf die gezahlten Leistungen hat. Keine Einladung zu einem Gespräch bei der Bundesagentur für Arbeit, keine geforderten Bewerbungen, keine Qualifizierungsmaßnahmen, keine Stellenangebote, auf die der Arbeitslose dieses Personenkreises sich bewerben muss. Keine geforderte Ortsanwesenheit und kein Urlaubsantrag. Für die Sozialleistungen gilt das ebenso, wenngleich hier die Vorgaben eigentlich noch rigoroser ... wären....