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Duldungen ab sofort für jeden Flüchtliing möglich - Wie das Asylverfahren umgangen werden soll
Als kleiner Nebeneffekt - denn die Wirtschaft steckt hinter diesem Vorschlag - werden die Löhne gedumpt (denn die Arbeitgeber erhalten auf jeden Fall die Subventionen für einen Flüchtlingsarbeitsplatz in Höhe von 50 Prozent des ausgezahlten Lohnes von der Bundesagentur für Arbeit, sonstige Hilfen noch obendrauf)
Kabinett
So sollen Flüchtlinge einfacher Arbeit bekommen
Die bayerische Staatsregierung hat sich auf Arbeitserleichterungen für Flüchtlinge verständigt und kommt damit Forderungen der Wirtschaft entgegen.
Künftig sollen Flüchtlinge, die noch keinen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben, bis zu sechs Monate vor Beginn einer Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis erhalten können. Ab der Ausstellung dieser Erlaubnis gilt dann ein Duldungsanspruch. „Wenn eine Woche später ein Ablehnungsbescheid vom Bundesamt käme, darf der Flüchtling dennoch seine Ausbildung machen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Die neue Regelung gelte für Flüchtlinge, die vor dem 1. Mai 2016 nach Bayern gekommen seien, bereits einen Asylantrag gestellt hätten und nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen. Bisher wurde die Beschäftigungserlaubnis frühestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt.
Wirtschaftsvertreter hatten zuletzt immer wieder kritisiert, dass die Einstellung von Asylbewerbern als Auszubildende in Bayern massiv behindert werde. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 60 500 Flüchtlinge im Freistaat in Praktika, Ausbildung oder Arbeit gebracht.
Hierzu
die neue Regelung gelte für Flüchtlinge, die vor dem 1. Mai 2016 nach Bayern gekommen seien, bereits einen Asylantrag gestellt hätten und nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
nocheine klitzekleine Anmerkung bezüglich eines sicheren Drittlandes, aus dem viele Flüchtlinge kommen:Keine Abschiebung nach Griechenland
Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung nach Griechenland
(...)Das Bundesverfassungsgericht mahnt die Behörden und Gerichte, bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in einen Drittstaat die Aufnahmebedingungen mit der gebotenen Gründlichkeit zu prüfen. Zumindest wenn es „Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ gebe, müssten vor der Entscheidung nähere Informationen eingeholt werden. Mit ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss stoppen die Karlsruher Richter die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland.
Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung. Der Mann hatte den Behörden nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 gesagt, dass er in Griechenland bereits erfolgreich Asyl beantragt habe.
Sein Asylantrag wurde daraufhin abgelehnt. Eine Klage dagegen scheiterte – anerkannte Flüchtlinge würden in Griechenland nicht systematisch schlechter behandelt, hieß es.
Das reicht den Verfassungsrichtern nicht aus. Das zuständige Gericht hätte sich vergewissern müssen, dass zurückgeführte Flüchtlinge in Griechenland nach der Ankunft Obdach und Nahrung bekommen. Im Zweifel hätte Deutschland sich das von den griechischen Behörden zusichern lassen müssen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Duldungen ab sofort für jeden Flüchtliing möglich - Wie das Asylverfahren umgangen werden soll
So macht man Profite. Schließlich kommt „Industrie" vom lateinischen „industrius", was so viel wie „fließig, regsam" bedeutet.
Daß dies auf Kosten anderer geschieht, ist eben auch eine andere Geschichte.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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