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    Messerattacke wegen 50 Euro? Angeklagter schweigt zu Gesichtsverstümmelung

    Sozial nicht integrierbar, soviel steht fest.

    Auf die Gesamtrechnung gehört neben Unterkunft, Taschengeld, Ausstattung, Kleidund, Energiekosten, Taschengeld, Fahrtkosten, Kosten für die medizinische Versorgung, Kosten für Dolmetscher, Kosten für Integration und Integrationskurse und Bespaßung

    folglich: Kosten für Notarzteinsatz, Kosten für Krankenhaus, für OP´s , für medizinische Nachversorgung, für psychologische Behandlung, für Eingliederungs- und Rehabilationskosten einschließlich medizinischer Nachbehandlungen
    Kosten für den Polizeieinsatz, Kosten für Ermittlung, Kosten für das Gerichtsverfahren, Kosten für den Anwalt, Kosten für die Untersuchungshaft und folgende Haftkosten, Kosten für Gutachter, Kosten für Resozialisierung etc. pp.

    Die FAZ schreibt übrigens von jungem Mann. Unter einem jungen Mann stelle ich mir etwas anderes vor.


    Messerattacke wegen 50 Euro? Angeklagter schweigt zu Gesichtsverstümmelung

    Er soll einem Jugendlichen im hessischen Schlüchtern beide Ohren und Augenlider abgeschnitten haben. Dazu sagen will der 20 Jahre alte Angeklagte im Prozess aber nichts. Dafür redet ein Gutachter.



    Was bringt einen jungen Mann dazu, einem Freund grausam das Gesicht zu verstümmeln? Mit zwei Messern und einem Kugelschreiber. Mit dem Stift soll er ihm in beide Augäpfel gestochen haben. Nun ist das Opfer blind - und von diversen anderen Wunden für sein Leben gezeichnet. Das Landgericht Hanau befasst sich seit Montag mit dem Gewaltexzess. Der ereignete sich laut Staatsanwaltschaft im vergangenen Oktober in Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis - und sorgte ob seiner Brutalität für Entsetzen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Wetzel nennt den Vorfall zwischen den beiden Flüchtlingen zum Prozess-Auftakt am Montag „eine ausgesprochen brutale und bizarre Tat“. In der Anklage geht es unter anderem um versuchten Mord. Dass lediglich eine Geldschuld von 50 Euro dazu geführt haben soll, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, bezweifelt Wetzel. Der Angeklagte will zur Aufklärung nichts beitragen. Der 20 Jhare alte Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

    Geldschuld von 50 Euro

    Die Staatsanwaltschaft skizziert hingegen ein Bild der Tat: Der Angeklagte soll das damals 18 Jahre atet Opfer in dessen Wohnung besucht haben, um die Geldschuld von 50 Euro einzufordern. Als der die Tür in dem sechsstöckigen Wohnhaus öffnet, sticht ihm der mutmaßliche Täter mit zwei Messern unvermittelt in den Hals. Das Opfer geht bewusstlos zu Boden. Der Angeklagte soll ihm dann beide Ohrmuscheln abgebissen haben, ihm mit einem Messer die Augenlider abgeschnitten und mit einem Kugelschreiber in beide Augen gestochen haben. Der Notarzt berichtet als Zeuge am Montag von „zerfetzten Augenlidern“.

    Das Opfer kann keinen Erklärungsansatz für den Gewaltexzess geben. Der junge Mann fehlt zum Prozess-Beginn. Nach Angaben seiner Anwältin Gabriele Berg-Ritter ist er nach medizinischer Behandlung im Krankenhaus aus einer Sehbehinderten-Einrichtung verschwunden. „Ich gehe davon aus, dass er Angst hat“, sagt die Anwältin.

    Dabei kennen sich Opfer und mutmaßlicher Täter gut. Beide sind Flüchtlinge, lernten sich in einer Flüchtlingseinrichtung in Bad Soden-Salmünster kennen. Zuletzt wohnten sie nicht weit voneinander entfernt in Schlüchtern. Sie waren seit etwa zweieinhalb Jahren befreundet. Umso erstaunlicher die Tat - selbst für Experten.

    „Wie von einem wilden Tier“

    „Von solch einem Fall habe ich noch nicht gehört. Das sind schon archaische Methoden“, sagt der Wiesbadener Kriminalpsychologe Rudolf Egg. „Dass dem Opfer die Ohren abgebissen werden, wie von einem wilden Tier, wirkt fast animalisch - ein ungewöhnlicher Fall.“ Auch Egg vermutet, dass es um mehr als um Geld ging. „Womöglich hat Eifersucht eine Rolle gespielt. Denn der Täter wollte sein Opfer nicht nur verletzen, sondern entstellen. Er wollte, dass es danach hässlich und geschändet aussieht.“ Solch eine Motivation gebe es auch, wenn Täter ihre Opfer mit Säure im Gesicht verletzen.

    Der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, Martin Rettenberger, sagt in Wiesbaden: „Ein rationales Nachvollziehen dieses Gewaltexzesses ist nicht möglich.“ Auch er ist der Meinung, dass die Geldforderung dieses „extreme Ausmaß“ an Brutalität nicht erklären kann. Dieser Gewaltausbruch habe jedes erwartbare Maß überstiegen. „Das Opfer wurde zu einer Projektionsfläche für die Gewaltfantasien des Täters.“ Möglicherweise verberge sich eine intensive Kränkungsgeschichte hinter dem Fall.

    Alkohol und Drogen spielten offenbar keine Rolle. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte nichts getrunken oder eingenommen. Der psychiatrische Gutachter im Prozess sagt, dass der Angeklagte wegen seines Werdegangs und der Flucht eine schwere Zeit hinter sich habe. Er habe über „dunkle Gedanken“ geklagt, zur Entspannung auch mal Alkohol getrunken und Horrorfilme im Fernsehen gesehen. Doch dem jungen Mann stand alles andere als eine schlechte Zukunft bevor. Er habe seinen Hauptschulabschluss nachgemacht und eine Ausbildung als Mechatroniker begonnen. Nun droht ihm eine lange Haft.
    http://www.faz.net/aktuell/rhein-mai...-15016449.html

    Was ihm nicht droht, ist vermutlich die Ausweisung.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Messerattacke wegen 50 Euro? Angeklagter schweigt zu Gesichtsverstümmelung

    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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