Schweiz: Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz regiert der Wahnwitz in der Rechtsprechung. Dort wurde 2006 die damals achtjährige Selina brutal vergewaltigt. Der Täter wurde verhaftet, im Jahr 2010 zu fünf Jahren Haft verurteilt, eingesperrt und es wurden Therapiemaßnahmen verordnet. Im Mai 2015 liefen diese aus, die Behörden forderten aufgrund der Wiederholungsgefahr eine Verlängerung der Therapie im Gewahrsam. Das Verfahren zögerte sich hinaus, für diese Zeit wurde aber aus genannten Gründen Sicherheitshaft angeordnet. Am Ende entschied ein Gericht gegen die Therapieverlängerung, da der Mann von Gutachtern als nicht therapierbar eingestuft worden war. Nun wird die Vergewaltigung eines kleinen Mädchens für den Täter noch zum Jackpot. Das Bundesgericht urteilte, dass der heute 43-Jährige ein Jahr und fünf Monate zu lange in Haft gewesen sei, die aufgrund der nicht weiter erfolgten, weil nicht entschiedenen Maßnahmen nicht gerechtfertigt gewesen seien. Für diese Zeit sprach ihm das Gericht nun 100.000 Schweizer Franken (rund 93.000 Euro) Entschädigung zu. Das sind rund 5.500 Euro pro Monat.
PI

Nicht therapierbar und dafür mit einem Monatsgehalt von 5.500 Euro auch noch belohnt!