Berlin verdreifacht zum 1. Januar 2019 die Zweitwohnungssteuer.

Sie beträgt dann 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete, wie Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen mitteilte. Ziel sei eine "Lenkungswirkung", erläuterte der SPD-Politiker. So sollen mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in Berlin anmelden, was höhere Steuereinnahmen und höhere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich zur Folge hätte. Dies zielt nicht zuletzt auf Studenten ab. Zudem sollen mehr Eigentümer nicht selbst genutzte Wohnungen dauerhaft vermieten - sie wären von der Steuer befreit.




Der aktuelle Steuersatz von fünf Prozent fällt laut Kollatz-Ahnen im Bundesvergleich unterdurchschnittlich aus, mit dem neuen Satz von 15 Prozent läge Berlin dann im Mittelfeld. Laut einer Statistik des Portals zweitwohnungsteuer.de bewegt sich der Wert allerdings eher im oberen Bereich. Zudem soll sie in der Hauptstadt - auch das ist neu - künftig sofort fällig werden und nicht wie bisher erst nach einem Jahr.
"Einwohner, die nicht mit Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind, nutzen die kommunale Infrastruktur, deren Kosten aus dem Berliner Landeshaushalt finanziert werden", argumentierte der Senator. "Dagegen kommen die Steuereinnahmen der mit Zweitwohnsitz gemeldeten Einwohner grundsätzlich anderen Gebietskörperschaften zugute." Wer faktisch in Berlin wohne, solle auch zu den Einnahmen der Stadt beitragen.
Viele Ausnahmeregelungen

Derzeit haben in Berlin 130.000 Bürger einen Zeitwohnsitz angemeldet, allerdings gelten nur rund 17.000 als steuerpflichtig. Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder für Menschen, die lediglich vorübergehend in Berlin leben. Kollatz-Ahnen räumte Rückstände bei der Erfassung von Leuten mit Zweitwohnsitz ein, die es aufzuholen gelte. Zuletzt lag das Aufkommen an Zweitwohnungssteuer bei 3,5 Millionen Euro jährlich.
Der Bund der Steuerzahler Berlin kritisierte die Anhebung als "unsoziales Abkassiermodell". Viele Menschen seien aus beruflichen, Ausbildungs- oder familiären Gründen auf eine Zweitwohnung angewiesen, gab Verbandschef Alexander Kraus zu bedenken. Auch der Berliner [/FONT][/COLOR]CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Steffel sieht einen "faulen Ansatz": "Um die Zahl der Erstwohnsitze in Berlin zu erhöhen, sollte sich der Senat darauf konzentrieren, den Antragsstau in den Bürgerämtern zu beheben und nicht versuchen, durch eine höhere Zweitwohnsteuer Menschen dazu zu zwingen, ihren Hauptwohnsitz nach Berlin zu verlagern."
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Steuerbefreite Ausnahmen bilden selbstverständlich die Politiker und die politischen Beamten.

Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder für Menschen, die lediglich vorübergehend in Berlin leben.