-
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Führerschein in Steinfeld
Am 12.02.17, gegen 01:00 Uhr, wurde ein 22- jähriger Syrer in Steinfeld mit einem Pkw kontrolliert. Während der Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab 1,61 Promille. Eine Blutprobe wurde durchgeführt. Ferner war der Syrer mit einem syrischen Führerschein unterwegs. Dieser hatte in Deutschland allerdings seine Gültigkeit verloren, so dass gegen den Beschuldigten ein zusätzliches Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Vechta
Ein 23-jähriger Albaner aus Vechta führt am 12.02.2017, gegen 03:10 Uhr, einen PKW in der Sophienstraße in Vechta, obwohl er lediglich im Besitz eines albanischen Führerscheins ist und bereits länger als 6 Monate seinen festen Wohnsitz in Deutschland begründet. Somit hat der albanische Führerschein seine Gültigkeit verloren. Gegen ihn wird daher ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Außerdem wird dem Beschuldigten die Weiterfahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen in Deutschland untersagt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis / unter Alkoholeinfluss
Am 11.02.2017, gg. 22:00 Uhr, befuhr ein 31- jähriger Rumäne mit einem PKW die Lohner Straße in Steinfeld. Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,66 Promille. Zudem wurde dem Beschuldigten tags zuvor der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt beschlagnahmt. Somit wurde zudem eine Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis - Vechta
Am 12.02.2017, gg. 02.37 h, wurde ein 23- jähriger Pkw-Führer aus Edewecht im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Kettelerstraße in Vechta angehalten. Hierbei wurde durch die Polizeibeamten festgestellt, dass er lediglich im Besitz einer pakistanischen Fahrerlaubnis ist, obwohl diese ihn nicht für das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland berechtigt. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Fahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Bundesgebiet wurde untersagt. Kurze Zeit später, gg. 02.57 h, wurde der selbe Fahrzeugführer erneut angehalten. Es wurde ein zweites Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde erneut untersagt. Gegen den Fahrzeughalter wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
-
13.02.2017, 17:49 #2
AW: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017
Da diesen Leuten keine Konsequenzen drohen, werden sie eben bei der nächsten Kontrolle wieder auffallen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Wegen Fahrens ohne Führerschein
Kreuther Asylbewerber landet vor Gericht
Ein senegalesischer Lagerarbeiter aus Kreuth setzt sich für einen Freund ans Steuer. Mit gültigem Führerschein, wie er denkt. Doch die Polizei sieht das anders. Gestern kam es zum Prozess.
Das mit der Integration hat soweit eigentlich ganz gut geklappt. Der angeklagte Senegalese kam 2014 nach Deutschland. Mittlerweile wohnt er in Kreuth mit zwei Landsleuten zusammen. Einen Job als Lagerarbeiter hat der 22-Jährige auch gefunden, spielt in der Fußballmannschaft und geht mit Kollegen und Mitspielern abends gemeinsam aus. Einen Aufenthaltstitel hat er seit 2016.
Gestern musste er sich allerdings vor dem Miesbacher Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Walter Leitner verantworten. Fahren ohne Führerschein wurde ihm zur Last gelegt. Nach einem Fußballspiel im vergangenen Oktober war er mit einigen Team- und Arbeitskollegen in Rottach-Egern feiern. „Ein Freund hatte zu viel getrunken und mich gebeten, für ihn zu fahren“, erklärte der 22-Jährige.
Ausgeholfen, dumm gelaufen
Ein Gefallen mit Folgen, denn er wurde schnell von der Polizei angehalten. Zunächst hatte er gar keinen Führerschein dabei. Die Polizeibeamten begleiteten den Angeklagten nach Hause und sahen sich dort das Dokument an. Schnell war klar, dass es Probleme geben würde.
Denn mit einem senegalesischen Führerschein darf man in Deutschland nur fahren, wenn man nicht länger als sechs Monate hier wohnt. Der Beschuldigte war aber schon seit 2014 in Deutschland. Bis zu diesem Zeitpunkt war er auch davon ausgegangen, dass er hier fahren dürfe. „In Frankreich darf er fahren“ erklärte gestern sein Verteidiger. „Dort gibt es eine Sonderregelung für Senegalesen, wie es sie für andere Länder in Deutschland auch gibt.“
400 Euro für die Nachbarschaftshilfe
Richter Leitner wollte von dem Angeklagten wissen, warum er sich denn nie um einen deutschen Führerschein bemüht habe:
Ich habe schon gefragt, aber man hat mir gesagt, dass ich erst einen Aufenthaltstitel haben muss.
Sein Verteidiger erläuterte zudem, dass sein Mandant weder vorher noch nachher in Deutschland gefahren sei. „Er fährt mit dem Rad oder Bus. Ein Auto kann er sich gar nicht leisten.“ Außerdem erklärte der Anwalt auf Nachfrage, dass es ihm und seinen Mandanten eigentlich nur um das Strafmaß ginge.
Da gegen den Beschuldigten Neu-Kreuther keine weiteren Einträge im Straf- oder Verkehrsregister vorlagen, erklärten sich Staatsanwaltschaft und Richter mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe zu Gunsten der „Nachbarschaftshilfe Tegernseer Tal“ bereit. 400 Euro muss der Lagerarbeiter nun überweisen. Richter Leitner wies noch einmal daraufhin: „Das heißt aber nicht, dass Sie jetzt fahren dürfen.“
400 Euro sind ein regelrechter Sonderpreis, zumal der Senegalese sehr genau wußte, dass er über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Schließlich fragte er ja nach und es wurde ihm beschieden, dass er erst einen Aufenthaltstitel haben müsse.
Für den Leser ergibt sich an der Stelle höchstens die Fage, ob der Senegale mittlerweile überhaupt einen Aufenthaltstitel hat oder ob er legal illegal im Land ist. In Taka-Tuka-Land Deutschland ist schließlich alles möglich.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
-
AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Das war sicherlich kein Verbotsirrtum.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Altenburg. Am Mittwoch, um 17.11 Uhr, wurde in der Münsaer Straße ein Pkw Skoda mit dänischem Kennzeichen kontrolliert. Der 24-jährige syrische Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Fahrzeughalter ist der 48-jährige Vater des Fahrzeugführers, welcher ebenfalls keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Beide sind syrische Asylbewerber die eine Duldungsgestattung für Dänemark besitzen, teilt die Polizei mit. Nach Rücksprache mit den dänischen Behörden ist davon auszugehen, dass die im Besitz befindlichen syrischen Fahrerlaubnisse Fälschungen sind. Die für drei Monate ausgestellte vorläufige Fahrerlaubnis ist nur in Dänemark gültig und bereits abgelaufen. Die syrischen Asylbewerber haben bisher nicht den Nachweis ihrer gültigen Dokumente erbracht. Gegen beide Asylbewerber wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem wurde gegen einen der Syrer wegen illegaler Einreise ermittelt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
-
AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Asylant ohne Führerschein verursacht Horror-Unfall
In Garsten überfuhr ein 56-jähriger Asylant aus Syrien ein Stoppschild und krachte in ein anderes Auto. Im gegnerischen Auto befanden sich zwei Kinder, sechs Personen wurden verletzt.
Der Syrer besitzt laut Polizeiangaben keinen Führerschein!
Er fuhr einen Mercedes
Der 56-jährige Syrer, offenbar wohnhaft in Steyr, fuhr am Sonntagnachmittag in Garsten mit einem Mercedes A200 durch die Stadt. Wie der Asylant zu dem Auto kam, obwohl er nicht mal eine Lenkberechtigung besitzt, ist derzeit unklar. Er hatte aber eine 44-jährige Beifahrerin mit.
An der so genannten „Kraftwerkskreuzung“ bog er rechts ab, missachtete das Stoppschild und krachte in einen voll besetzten VW Polo. Im Kleinwagen befangen sich eine 47-jährige Frau aus Garsten, ihr 49-jähriger Mann so wie ihre beiden Kinder im Alter von 14 und 11 Jahren. Der VW Polo wurde durch die Wucht des Unfalls in ein Feld geschleudert, beide Autos erlitten einen Totalschaden.
Totalschaden an beiden Autos
Die Familie wurde ins LKH Steyr zur ambulanten Behandlung eingeliefert. Alle Beteiligten wurden verletzt, zum Glück nur leicht. Der Unfallverursacher und seine Begleitung verweigerten aber die Behandlung.
Über so etwas berichtet man in Deutschland normalerweise gar nicht mehr.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
-
02.08.2017, 17:29 #6
AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Und die Konsequenzen? Keine!
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
-
AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Irgendwo in diesem Forum - mir fehlt im Moment die Zeit - gibt es einen Thread, in dem eine Zunahme der Fälle mit gefälschten Führerscheinen (durch Migranten und Flüchtlinge, besonders letztere) bzw. dem Führen eines PKW ohne Führerschein von offizieller Seite beklagt wird. Dazu passt auch dieser Fall:
Syrischer Führerschein = Totalfälschung
Bei der Kontrolle eines mit vier Personen besetzten Pkw zeigt der Fahrer einen syrischen Führerschein vor, der sich als Totalfälschung entpuppt.
Bereits am Sonntag, 07.01.2018, gegen 22.00 h, war Murnauer Schleierfahnder ein Audi mit Hofer Kennzeichen aufgefallen, der mit vier jungen Männern besetzt war. Bei der anschließenden Kontrolle der Insassen, allesamt syrische Staatsangehörige, legte der Fahrer den Kollegen einen internationalen syrischen Führerschein vor, der von den Beamten als Totalfälschung erkannt wurde.
Somit war die Fahrt zunächst beendet. Nach erfolgter Sachbearbeitung und Fahrerwechsel durfte das Quartett seine Fahrt fortsetzen, da am Aufenthaltsstatus der vier Männer nichts zu beanstanden war. Lediglich der Fahrer, ein 26jähriger Syrer, der in Brandenburg lebt, wird wegen Urkundenfälschung und damit einhergehend, Fahren ohne Fahrerlaubnis, angezeigt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
-
AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Mann ohne Führerschein unterwegs
Ein 23-jähriger Syrer wurde gestern gegen 22:30 Uhr mit seinem PKW An der Feuerwache angehalten und kontrolliert.
Dieser fiel den Beamten zuvor durch seine schnelle Fahrweise auf. Der Fahrer konnte keinen in Deutschland gültigen Führerschein vorweisen. Es wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann gefertigt.
Woher hat er das Geld für ein Auto und dessen Unterhalt?Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
-
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Lügenpresse Sammelstrang: Das Phänomen der verlorenen Portemonnaies - Flüchtling findet Geld und andere Geschichten
Von PI News im Forum Gesellschaft - Soziales - FamilieAntworten: 180Letzter Beitrag: 24.08.2023, 08:09
Die Muselkinder haben nie gelernt,...
Migrantenkinder quälen Igel zu Tode