Baum-Darstellung
-
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 11/12.02.2017 und andere Geschichten
Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Führerschein in Steinfeld
Am 12.02.17, gegen 01:00 Uhr, wurde ein 22- jähriger Syrer in Steinfeld mit einem Pkw kontrolliert. Während der Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab 1,61 Promille. Eine Blutprobe wurde durchgeführt. Ferner war der Syrer mit einem syrischen Führerschein unterwegs. Dieser hatte in Deutschland allerdings seine Gültigkeit verloren, so dass gegen den Beschuldigten ein zusätzliches Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Vechta
Ein 23-jähriger Albaner aus Vechta führt am 12.02.2017, gegen 03:10 Uhr, einen PKW in der Sophienstraße in Vechta, obwohl er lediglich im Besitz eines albanischen Führerscheins ist und bereits länger als 6 Monate seinen festen Wohnsitz in Deutschland begründet. Somit hat der albanische Führerschein seine Gültigkeit verloren. Gegen ihn wird daher ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Außerdem wird dem Beschuldigten die Weiterfahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen in Deutschland untersagt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis / unter Alkoholeinfluss
Am 11.02.2017, gg. 22:00 Uhr, befuhr ein 31- jähriger Rumäne mit einem PKW die Lohner Straße in Steinfeld. Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,66 Promille. Zudem wurde dem Beschuldigten tags zuvor der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt beschlagnahmt. Somit wurde zudem eine Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis - Vechta
Am 12.02.2017, gg. 02.37 h, wurde ein 23- jähriger Pkw-Führer aus Edewecht im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Kettelerstraße in Vechta angehalten. Hierbei wurde durch die Polizeibeamten festgestellt, dass er lediglich im Besitz einer pakistanischen Fahrerlaubnis ist, obwohl diese ihn nicht für das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland berechtigt. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Fahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Bundesgebiet wurde untersagt. Kurze Zeit später, gg. 02.57 h, wurde der selbe Fahrzeugführer erneut angehalten. Es wurde ein zweites Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde erneut untersagt. Gegen den Fahrzeughalter wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Lügenpresse Sammelstrang: Das Phänomen der verlorenen Portemonnaies - Flüchtling findet Geld und andere Geschichten
Von PI News im Forum Gesellschaft - Soziales - FamilieAntworten: 180Letzter Beitrag: 24.08.2023, 08:09
Die Muselkinder haben nie gelernt,...
Migrantenkinder quälen Igel zu Tode