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  1. #1
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    Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

    Nachdem es nicht geklappt hat, über Subventionierungen Flüchtlinge in Arbeit zu bringen (die Arbeitsagentur zahlt aus Versicherungsmitteln für mindestens 1 Jahr dem Arbeitgeber die Hälfte des Bruttolohnes für den eingestellten Flüchtling aus, zusätzlich zu anderen Hilfen für die Integration)

    versucht man nun, die Konkurrenz billigst feilbieten zu können per Ausnahme vom Mindestlohn. So soll ein Arbeitgeber sich nun nicht mehr für einen Menschen, der schon länger hier lebt, entscheiden, sondern für einen, der erst angekommen ist und den er viel, viel billiger einstellen kann (das spart natürlich auch die Mittel des Sponsoring über die Arbeitsagentur - die Hälfte von Weniger ist eben auch weniger)

    Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

    Zur Anerkennung ihres Berufsabschlusses müssen Flüchtlinge meist Praxiserfahrung in Deutschland nachweisen. Medien zufolge soll dabei bald kein Mindestlohn mehr gelten.
    http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-0...me-fluechtling

    Na, ja, das wird, wenn die Rechnung der Regierung aufgeht, dann bald die Arbeitslosenquote der Geringqualifizierten, die schon länger hier leben, steigern. Das macht aber nichts, denn sie wird statistisch ja nicht gesondert erfaßt und außerdem ist es dieser Personenkreis ja auch selber schuld. Hätte er schließlich was gelernt.....!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2

    AW: Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

    Das ist doch eine Lachnummer man versucht mit allen Mittel --auch ungesetzlichen -- die Arbeitslosenquote zu drücken aber diese Leute sind leider nicht zum Arbeiten in GerMONEY sondern weil sie Geld fürs Nichtstun bekommen. Aber besten könnte man diesen Versuch mit der Einführung der Maut auf nepalesischen Autobahnen vergleichen -- es bringt nichts weil es in Nepal keine Autobahnen gibt und man trotzdem mit diesen Einnahmen rechnet !!
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  3. #3
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    AW: Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

    die Diskussion ist schon mindestens 1 Jahr alt. Früher oder später wird es auch so kommen, denn das Monopolkapital will durch Niedriglöhne maximale Profite erwirtschaften.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Dodona

  4. #4
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    AW: Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

    Ich bin schon lange nicht mehr zu überraschen! Sowas war doch absehbar!

  5. #5
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    AW: Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

    Das ist doch der Grund, weshalb die Wirtschaft die Zuwanderung diese Leute haben will. Das sie selbst für 2 Euro Stundenlohn nicht zu gebrauchen sind, werden die Unternehmer schon noch merken.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Das ist doch der Grund, weshalb die Wirtschaft die Zuwanderung diese Leute haben will. Das sie selbst für 2 Euro Stundenlohn nicht zu gebrauchen sind, werden die Unternehmer schon noch merken.
    Man kann auch die Kunden erziehen. Weniger Qualität, weniger Service. Und vor allem sich vom Staat bezahlen lassen, damit man mit Neumigranten arbeitet bzw. ihnen eine Chance gibt.

    Man nennt dies Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Menschen, die schon länger hier leben. Leider ist dieses Projekt so dämlich aufgezogen, dass der Exportwettbewerb dann eben auch leidet.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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