Was hat die Regierung bei den Versicherungsgeldern für die Krankenversicherung verloren?

Flüchtlingskosten: Die Plünderung der Krankenversicherung

Wenn die Bundesregierung ein Gesetz zur Reform der Psychiatrie beschliesst, darf sie sich eines soliden Desinteresses der Medien sicher sein. So geschehen vor gut zwei Wochen im Bundestag (14.11.2016). Gut versteckt hinter einem sperrigen Titel ("Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“) ging es allerdings um etwas ganz anderes: Die Ausplünderung der gesetzlichen Krankenversicherung, um die durch die Zuwanderung entstehenden Kosten zu verschleiern
Es wurde beschlossen, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen aus den Ersparnissen der gesetzlich Krankenversicherten - der sogenannten Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds - bezahlt werden soll. Zu diesem Zweck sollen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden (Mit der Volltextsuche Stichwort „Liquiditätsreserve“ sind in dem Dokument die betreffenden Passagen schnell gefunden). Wörtlich heißt es:
„Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert. Bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt und der damit perspektivisch zu erwarten den Mehreinnahmen handelt es sich dabei um vorübergehende finanzielle Auswirkungen....“
Diese Passage hat es gleich in mehrfacher Weise in sich. Zunächst einmal werden in dreister Art und Weise allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Aufgabe – nämlich der medizinischen Versorgung von Zugewanderten - belastet, die alle Bürger etwas angeht. Das heißt: Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden von der solidarischen Finanzierung der durch die Zuwanderung entstehenden Kosten entbunden.
Aus diesem Kreis ist deshalb auch kein öffentlicher Aufschrei zu erwarten. Das Sankt Floriansprinzip gilt wie bei anderen Verteilungskämpfen auch hier: „Heiliger Sankt Florian / Verschon‘ mein Haus / Zünd‘ and’re an“. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden ihre Enteigung aufgrund der klandestinen Vorgehensweise aber wohl erst bemerken, wenn es zu spät ist. Sie haben auch keine lauten Lobbyisten und Interessenvertreter, die für einen medialen Aufschrei sorgen könnten. Ergebnis: Die Schwächsten von denen, "die schon länger hier leben", zahlen die Zeche.
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