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Der Verbotsirrtum
Düsseldorf. Seinen neun Jahre alten Sohn hatte ein syrischer Asylbewerber lange vergeblich in der Unterkunft des DRK gesucht.Als der 32-Jährige seinen Sohn gefunden hatte, war er so wütend, dass er den Jungen hart an einem Arm packte und ihn zum DRK-Büro zerrte. Dort habe er nach der Leiterin der Einrichtung gefragt. Doch die war nicht da.
Plötzlich packte der Mann den Kleinen, hob ihn hoch und warf das Kind durch das Büro. Der laut weinende und schreiende Junge stürzte mit dem Bauch auf den Boden und erlitt Schürfwunden.Der 32-Jährige räumte den Vorfall gestern ein. Er habe die Gesetze hier nicht gekannt und wusste angeblich nicht, dass das verboten ist. Weitere Vorfälle habe es seitdem nicht gegeben. Außerdem musste der Mann allein ins DRK-Heim an der Itterstraße umziehen. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Doch der Angeklagte muss 400 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen.
Sollte man vielleicht in zukünftige Integrationskurse aufnehmen....Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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30.10.2016, 16:50 #2
AW: Der Verbotsirrtum
Doch der Angeklagte muss 400 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen."Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
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30.10.2016, 16:53 #3
AW: Der Verbotsirrtum
Er habe die Gesetze hier nicht gekannt und wusste angeblich nicht, dass das verboten ist.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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