Baum-Darstellung
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Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld
In Rendsburg gab es im Rahmen des Geographieunterrichts offenbar eine Exkursion in eine Moschee, um zu erkunden, auf welchen Gesteinsschichten sie steht und wo die Wasserader unter der Moschee verläuft.
In Rendsburg machte die Erdkundeklasse einen Ausflug in die Moschee, Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.
Wie aber erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt? Zumal das islamische Gotteshaus im Norden laut Verfassungsschutz sogar im Verdacht steht, islamistischen Terrorismus zu befördern? (Siehe PDF unten)
Die Schulleiterin hatte die Eltern angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahm und zu Hause blieb.Es gab ein "Anhörungsverfahren", es wurde "ermittelt". Laut Bußgeldbescheid wurden "keine entlastenden Tatsachen hervorgebracht". Die Eltern hätten deshalb "vorsätzlich gehandelt". Das Verbrechen: Durch die Weigerung des Moschee-Besuchs hätten sie als Erziehungsberechtigte "nicht genügend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt".
Nach dem Einspruch der Eltern wird der Fall demnächst wohl vor dem Amtsgericht verhandelt.
Ausführlich als PDF: http://heumanns-brille.de.pdf
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Von burgfee im Forum Politik und IslamAntworten: 3Letzter Beitrag: 26.10.2016, 04:45
Na, ja, auf der anderen Seite...
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