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  1. #1
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    Argumentieren mit falschen Behauptungen - Badische Zeitung



    Argumentieren mit falschen Behauptungen
    Badische Zeitung
    Die populistische AfD-Kampfansage an den Islam verstößt gegen Artikel 4 des Grundgesetzes und ist somit verfassungswidrig. Der Islam – der sunnitische, der schiitische oder ein anderer? – ist keine "politische Ideologie", sondern eine Religion. Die AfD ...




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  2. #2
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    AW: Argumentieren mit falschen Behauptungen - Badische Zeitung

    Wer ist dieser Hermann Knodel?
    Die Behauptung, dass die meisten Muslime sich Grundgesetz-konform verhalten ist schlichtweg eine dicke Lüge.
    In mehreren Umfragen ist deutlich geworden, dass die Muslime unser GG nicht interessiert, sondern einzig der Koran.
    Leute wie er sind der Müll einer Gesellschaft, die zu lange Toleranz gegenüber linken Spinnern geübt hat.
    Jetzt kommen diese Fantasten aus ihren Löchern gekrochen, und wollen uns schaffenden Bürgern erzählen, wie wir uns gegenüber Muslimen zu verhalten haben.
    Das es hier und da auch deutsche gibt, die sich einen Dreck um unser GG scheren, ist ein fadenscheiniges Argument, denn miese Typen gibt es überall, sind aber ansonsten die Ausnahme.
    Man schaue sich nur die Horden islamischer Jugendlicher an, die wild um sich tretend selbst schon bewusstlose am Boden liegende malträtieren.
    Solche Auswüchse gab es früher nicht in Deutschland.
    Leider haben sich einige deutsche Dumpfbacken auch dieses Verhalten abgekuckt und sind, wie es immer schon war, auch Abschaum.
    Den gab es auch schon immer.
    Gemeinsam mit muslimischen Vollpfosten ergeben sich daraus gefährliche Gruppierungen, die nur eine Partei wie die AfD noch in den Griff bekommen kann.
    Die anderen Parteien haben doch schon längst aufgesteckt und werden uns im Ernstfall im Stich lassen.
    Keine Stimme für die Altparteien, lieber AfD, REP, PRO oder NPD!
    Nicht vergessen, sich zu bewaffnen!
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  3. #3
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    AW: Argumentieren mit falschen Behauptungen - Badische Zeitung

    Zitat Zitat von holzpope Beitrag anzeigen
    Wer ist dieser Hermann Knodel?
    Die Behauptung, dass die meisten Muslime sich Grundgesetz-konform verhalten ist schlichtweg eine dicke Lüge.
    In mehreren Umfragen ist deutlich geworden, dass die Muslime unser GG nicht interessiert, sondern einzig der Koran.
    Du verwechselst Verhalten mit Gesinnung. Natürlich verhalten sich die meisten Moslems grundgesetzkonform.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Argumentieren mit falschen Behauptungen - Badische Zeitung

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Du verwechselst Verhalten mit Gesinnung. Natürlich verhalten sich die meisten Moslems grundgesetzkonform.
    Das schließt Du daraus, daß sie bisher nicht aufgefallen sind. Ob sie sich auch so verhalten, wenn sie sie nicht beobachtet werden, z.B zuhause oder in der Moschee, ist eine andere Frage.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
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    AW: Argumentieren mit falschen Behauptungen - Badische Zeitung

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Das schließt Du daraus, daß sie bisher nicht aufgefallen sind. Ob sie sich auch so verhalten, wenn sie sie nicht beobachtet werden, z.B zuhause oder in der Moschee, ist eine andere Frage.
    Nein, ich stelle nur fest, dass sich die meisten grundgesetzeskonform verhalten. Das tun sie auch dann, wenn der Koran für sie wichtiger ist, nämlich dann genausolange, wie die Ausübung ihres Glaubens und ihrer Sitten nicht behindert wird und der Imam nicht zum Halali auffordert. Die Gesinnung hat nicht unmittelbare Handlungen zur Folge.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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