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  1. #1

    Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Drei Jahre nach der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun über eine Reihe von Klagen dagegen. An den Verhandlungstagen in dieser Woche geht es um die Frage, ob der Beitrag rechtens ist. Eine Reihe von privaten Klägern zweifelt das an.

    http://deutsche-wirtschafts-nachrich...ndfunkbeitrag/

  2. #2
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    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Ich hoffe mal, dass das Gericht Vernunft walten lässt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ich hoffe mal, dass das Gericht Vernunft walten lässt.
    Deinen Optimismus in Ehren! Aber bei deutschen Richtern ist er fehl am Platz.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4

    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Muss man zahlen, obwohl man keinen Fernseher hat? Bundesverwaltungsgericht prüft Rundfunkbeitrag

    Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft das nun. An diesem Mittwoch und Donnerstag werden die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder zumindest nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte. Das empfinden die Kläger als Willkür und als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung.

    Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig sind der Westdeutsche und der Bayerische Rundfunk. In den Vorinstanzen, darunter etliche Verwaltungsgerichte, sowie etwa das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster und der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München, waren sämtliche Klagen bisher erfolglos. Aber das heißt nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht anders entscheiden könnte.

    Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellten seine Mandanten nicht grundsätzlich infrage, erläuterte der Anwalt einer Kanzlei, die mehrere private Kläger vertritt. Aber etwa, ob es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, die in die Kompetenz des Bundes falle, müsse grundsätzlich geklärt werden. Bisher waren die Sender vor Gericht mit ihrer Position erfolgreich, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten. „Aus unserer Sicht ist das eindeutig“, sagte Hermann Eicher, Justiziar beim SWR und Experte beim Thema Beitragsrecht.

    Der Kritik der Kläger, sie müssten unabhängig von der Zahl der Geräte Rundfunkbeitrag bezahlen oder sogar dann, wenn sie gar kein Rundfunkgerät hätten, begegnet die Gegenseite mit dem Argument, der Beitrag werde für die Möglichkeit erhoben, Rundfunk zu empfangen, nicht für die tatsächliche Nutzung. Heute noch zu kontrollieren, wer tatsächlich Rundfunk nutzt, gilt als schwierig, weil schließlich auch am PC, Tablet oder Smartphone Radio gehört oder Fernsehen geguckt werden kann und zum Beispiel Mediatheken für viele zum Alltag gehören.

    Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Halten die Richter in Leipzig den Rundfunkbeitrag nicht für verfassungsgemäß, müsste sich anschließend das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit beschäftigen. Und auch im gegenteiligen Fall ist das denkbar: Bei einer Klageabweisung rechne er damit, dass es vors Verfassungsgericht geht, erläuterte der Klägeranwalt. „Aber das ist am Ende natürlich Sache der Mandanten.“

    Eine Entscheidung über die Klagen in Leipzig wird am Mittwoch und Donnerstag voraussichtlich noch nicht fallen, aber für Freitag erwartet. Im Juni sollen weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen allerdings noch nicht fest.
    http://meedia.de/2016/03/16/muss-man...ndfunkbeitrag/

  5. #5
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    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Der Rundfunkbeitrag bleibt – der Ärger auch

    Fernsehen Der Streit um den Rundfunkbeitrag ist so alt wie der Beitrag selbst. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht gut drei Jahre nach Einführung des neuen Modells entschieden: Es hält ihn für verfassungsgemäß. Das Gericht folgte der WDR-Argumentation, der Beitrag sei keine Steuer, weil eine direkte Gegenleistung, nämlich das Programm, erbracht werde.


    Von Andreas Heimann, dpa

    Mit seiner Entscheidung weist das Gericht Klagen gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Bayerischen Rundfunk (BR) zurück und schließt sich der bisherigen Rechtsprechung an. Schon in den Vorinstanzen waren die Kläger in allen Fällen gescheitert, darunter vor mehr als 30 Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und den Landesverfassungsgerichten von Bayern und Rheinland-Pfalz. Vor dem Gericht in Leipzig hatten die Kläger ihre Kritik noch einmal formuliert. Einer der zentralen Punkte: Nach dem neuen Modell wird der Beitrag pro Wohnung erhoben, egal ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht.

    Eine Klägerin betonte, sie habe kein Tablet, keinen Computer, kein Radio und seit 20 Jahren keinen Fernseher mehr. «Ich fühle mich trotzdem als mündige Bürgerin, die viele Möglichkeiten hat, sich zu informieren.» Eine andere argumentierte: «Braucht man eine Wohnung, um Rundfunk zu empfangen? Nein, das braucht man nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.»

    Ein weiterer Kritikpunkt lautete, der Rundfunkbeitrag sei als Steuer zu betrachten, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, nicht die Gesetzgebungskompetenz hätten. WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel betonte, das sei eindeutig nicht so. Denn Steuern würden erhoben ohne Bezug zu individuellen Gegenleistungen. Den gebe es in diesem Fall aber: Die Gegenleistung seien die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und dieser Argumentation schloss sich auch das Gericht an.

    Nach dessen Überzeugung lässt die nahezu lückenlose Ausstattung der Wohnungen mit entsprechenden Empfangsgeräten die Annahme zu, dass in den allermeisten davon öffentlich-rechtlicher Rundfunk genutzt werden kann und auch genutzt wird. «Früher war klar, wenn jemand ein Gerät hat, ist davon auszugehen, dass er es auch nutzt», entgegnete ein Klägeranwalt. Aber nicht bei jeder Wohnung sei davon auszugehen, dass dort Rundfunk empfangen werde. Auch in diesem Punkt widerspricht das Gericht der Sicht der Kläger.


    Kläger können noch Schritt nach Karlsruhe gehen

    Mit dem Urteil in Leipzig ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. «Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht», sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht. Die Kläger haben die Möglichkeit, sich an die Richter in Karlsruhe zu wenden. Und vieles spricht dafür, dass sie das tun werden.

    Eines haben die Verhandlungen um den Beitrag deutlich gezeigt: Wie die Alternativen aussehen könnten, ist unklar. Eine Pro-Kopf-Abgabe regte ein Anwalt an, eine Steuer zur Finanzierung des Rundfunks ein anderer. Steuerfinanzierung und Staatsfernsehen stünden allerdings in einem gewissen Zusammenhang, entgegnete einer der Richter – und Staatsfernsehen solle der öffentlich-rechtliche Rundfunk schließlich gerade nicht sein.

    Mehrfach hatten die Klägeranwälte betont, die alte Rundfunkgebühr für die verfassungsrechtlich bessere Variante zu halten. Aber wäre die Rückkehr zu ihr eine Option? «In der Praxis war das der blanke Irrsinn», sagte Axel Schneider, juristischer Referent beim Bayerischen Rundfunk. «Man musste klären, wer hat welches Gerät, wo, seit wann, und ist es funktionsfähig?» Dabei seien die Ehrlichen immer die Dummen gewesen – die anderen fanden entsprechende Ausreden.

    Vor allem aber sei die Kontrolle heute praktisch unmöglich, weil man auch mit Tablet, Computer und Smartphone Radio hören oder fernsehen kann. Und wie sollte sich herausfinden lassen, wer solche Geräte besitzt und wer nicht? Dieses Problem dürfte in Zukunft noch größer werden – wenn immer mehr Menschen Rundfunk an mobilen Geräten nutzen, wie einer der Klägeranwälte prognostiziert.

    Das alte System sei schlecht gewesen, es sei aber durch ein ebenfalls schlechtes ersetzt worden, argumentierte ein anderer. Das Gericht ließ das unkommentiert. Eine Lösung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die alle zufriedenstellt, wird es so schnell nicht geben. Und vermutlich bleibt das Thema auch in Zukunft emotional.
    http://meedia.de/2016/03/18/bundesve...r-aerger-auch/

  6. #6
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    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Hat wirklich jemand geglaubt, eine derartige Klage könne Erfolg haben? Bei diesen Richtern?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #7

    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Ich habe dieses unrechtmäßige Urteil erwartet, bei deren Parteizugehörigkeit.

  8. #8
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    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Es wäre das Karriereende für jeden Richter, der den Klägern stattgeben würde. Freiwillig verzichtet der Staat nie auf die Zwangsfinanzierung der Propagandamedien. Und selbst wenn das Ganze gekippt werden würde, wäre ratzfatz eine neue, nur anders betitelte, Abgabe da. Man kann diesen Verbrechern nicht entkommen.
    "...und dann gewinnst Du!"

  9. #9
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    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Was denkt Ihr über die Initiative von Ingmar Vetter?
    ( rundfunkbeitragsklage.de , https://www.facebook.com/groups/rundfunkbeitragsklage/ )

  10. #10

    AW: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

    Vielleicht sollte man einmal versuchen den öffentlich-rechtlichen ein generelles Werbeverbot zu erteilen und dem öffentlich-rechtlichen TV ausschließlich Bildungsfernsehen ohne Spielfilme und Sport aufzuerlegen. Bundesliga etc. kann man auch gut auf den privaten und pay-TV Sendern empfangen , dazu braucht es keine Millionenausgaben durch die öffentlich-rechtlichen ... ebenso die immer schlechter werdenden Eigenproduktionen als auch überflüssigen Spiel und Rateshows kann sich der öffentlich-rechtliche Sendebereich sparen. Und überteuerte Lügenjournalisten gibt es dann dort auch nicht mehr. Die öffentlich-rechtlichen passen sich immer mehr dem HARTZ-IV TV der privaten an ..... ich bin der Meinung das, wer vom Bürger Kohle für Lügenprogramm finanziert bekommt, der darf keinerlei Werbung und keine Mehrwertrufnummern gebrauchen , sollen die mal lernen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln sparsam und wirtschaftlich zu haushalten .... öffentliche Sendeanstalten sind keine 17,50 € / monatlich wert. Überbezahlte Journalisten, Intendanten mit Parteibuch ...... alles ein finanzieller SB-Laden
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

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