Wenn 280 Euro reichen, warum werden dann mehr als 400 gezahlt?


Weil ein Mann 2007 dem Jobcenter Einkünfte verschwiegen hat, musste er sich wegen Betruges verantworten. Dazu sollte er die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von 8.352 Euro zurück zahlen.

Da er aber über keine finanziellen Mittel verfügte, strich das Jobcenter ihm 30 Prozent der Bezüge für drei Jahre. Dagegen hat der Mann nun geklagt, denn er war der Auffassung, dass er zwar betrogen hat, aber ihm ein menschenwürdiges Existenzminimum zustehe.

Doch das Bundessozialgericht in Kassel war anderer Meinung. Das Gericht befand, dass auch mit 280 Euro das Existenzminimum gewährt ist. Zwar kann man keine großen Anschaffungen mehr tätigen, aber dafür beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen.


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