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  1. #1
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    Kölner Gericht spricht schariakonformes-Urteil

    Der Koran kennt das Blutgeld. Zahlt ein Mörder der Familie des Ermordeten eine Summe und diese Familie ist damit einverstanden, ist der Fall damit erledigt, der Täter wird nicht bestraft. In Köln wurde nun von einem Vergewaltiger ein Angebot gemacht, das ihm Strafmilderung einbringen könnte......

    Weil er eine 24-jährige Kurdin durch eine Vergewaltigung "entehrt" hat, will der 50-jährige Angeklagte Ali N. der Geschädigten 5.000 Euro für eine Operation zahlen. Damit soll ihr Jungfernhäutchen und damit ihre "Unschuld" wiederhergestellt werden.

    Sollte Ali N. das Geld bis zum nächsten Verhandlungstag zahlen, könnte für ihn auch eine Bewährungsstrafe herausspringen, so wurde es mit dem Landgericht Köln vereinbart.
    Der Angeklagte soll die junge Kurdin vor vier Jahren in einem Kiosk zum Sex gezwungen haben.


    http://www.shortnews.de/id/1184925/k...nhaut-bezahlen
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Kölner Gericht spricht schariakonformes-Urteil

    Wenn der Richter auf diesen Schundhandel eingehen sollte, kann er auch gleich nach Absurdistan auswandern.
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Kölner Gericht spricht schariakonformes-Urteil

    Rechtsbeugung durch ein deutsches Gericht?
    Nach den Neujahrsereignissen in Köln wundert einen eigentlich gar nichts mehr. Wenn die Polizei nach massiven sexuellen Ausschreitungen eingefallener Flutlinge keine besonderen Vorkommnisse vermelden mag, können Gerichte auch nicht zurückstehen, zumal es ja schon länger üblich ist, daß Beschuldigte sich von weiterer Strafverfolgung freikaufen können - vorausgesetzt, die Summe ist hoch genug.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Kölner Gericht spricht schariakonformes-Urteil

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Rechtsbeugung durch ein deutsches Gericht?
    Nach den Neujahrsereignissen in Köln wundert einen eigentlich gar nichts mehr. Wenn die Polizei nach massiven sexuellen Ausschreitungen eingefallener Flutlinge keine besonderen Vorkommnisse vermelden mag, können Gerichte auch nicht zurückstehen, zumal es ja schon länger üblich ist, daß Beschuldigte sich von weiterer Strafverfolgung freikaufen können - vorausgesetzt, die Summe ist hoch genug.
    Was kein Problem darstellt, da die Betätigungsfelder hohen Gewinn erlauben: Menschenhandel und Zwangsprostitution, Schutzgelderpressung, Diebstahl und Hehlerei, Waffen- und Drogenhandel, Betrügereien, verbotene und "erlaubte" Wetten, Geldwäsche in den unzähligen Dönerläden und Wettbüros etc.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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