1. Oktober 2015
Durchgriffsrecht - was bedeutet das?

Wer wo durchgreifen darf, wozu man das braucht und was die Betroffenen dazu sagen

Die Regierung hat ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern beschlossen. Ab Donnerstag tritt die Verordnung in Kraft. Was bedeutet das konkret, wofür soll es gut sein und was spricht dafür bzw. dagegen? Wir beantworten die sieben wichtigsten Fragen zum Durchgriffsrecht.

Was bedeutet „Durchgriffsrecht“?

Das bedeutet, dass der Bund künftig auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden Unterkünfte für Asylwerber schaffen kann. Das Gesetz gibt dem Bund auch die Befugnis, dafür zur Verfügung stehende bundeseigene oder von privaten zur Verfügung gestellte Grundstücke im Schnellverfahren per Bescheid zur entsprechenden Nutzung freizugeben.

Gelten soll das Durchgriffsrecht nur für Länder, die bei der mit dem Innenministerium vereinbarten Quote säumig sind.
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In Kraft treten soll das Gesetz dann mit Datum der Kundmachung am 1. Oktober [2015]. Übrigens ist die Gültigkeit beschränkt: Mit 31. Dezember 2018 wird die Regelung wieder außer Kraft gesetzt.
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http://www.news.at/a/asyl-durchgriff...-sieben-fragen



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