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    Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Deutsche erkennt man leicht wieder und Sachbearbeiter sind mitunter auch in ihrer Freizeit eifrige Menschen, wenn sie an deutschen Armen sparen können:

    Stadt kürzt Mann Sozialhilfe, weil er gebettelt hat

    Mal 1,40 Euro, mal 6 Euro am Tag hat sich ein armer Göttinger vor einem Supermarkt zusammengebettelt. Sein Pech: Ein Mitarbeiter des Sozialamts erwischte ihn dabei. Nun streicht die Stadtverwaltung dem Mann die Stütze zusammen. Sozialarbeiter und Politiker sprechen von einem Skandal.


    Er bekommt Sozialhilfe. Er ist Alkoholiker, und er weiß nicht weiter, wie er seinen Hund durchbringen soll, nach eigenen Angaben das einzige Lebewesen, das ihm noch persönlich nahe ist. Da fasst der Göttinger, nennen wir ihn Herrn K., einen folgenschweren Entschluss. Er setzt sich vor einen Supermarkt in der niedersächsischen Universitätsstadt – und bettelt.
    Mal kommt nur ein Euro am Tag dabei zusammen, mal sind es ein paar Euro mehr. Über den Monat gerechnet, reicht das für ein paar Dosen Hundefutter.


    Anfang Januar 2009. Ein Sachbearbeiter der Stadtverwaltung sieht genauer in den Blechnapf vor den Füßen des Herrn K. Der bekommt daraufhin ein Schreiben vom Amt, das WELT ONLINE vorliegt. Präzise listet der Amtsmitarbeiter einen erbettelten Betrag von sechs Euro "in der Mittagszeit" auf, bei einer weiteren Stichprobe am anderen Tag sind dem pflichtbewussten Göttinger 1,40 Euro aufgefallen. Die Verwaltung erkennt ein zusätzliches Einkommen, das Herr K. melden muss.
    "Ich beabsichtige daher ab dem 01.02.09 einen Betrag von 120 € als Einkommen durch Betteln anzurechnen. Den Betrag habe ich aufgrund der von mir festgestellten Beträge auf den Monat hochgerechnet", schreibt der gewissenhafte Mann vom Amt.


    "Eine solche Härte ist mir noch nicht untergekommen", sagt Beate Jakesch-Zinn, Geschäftsführerin der Anlaufstelle Kontakt in Krisen e. V. Die 55-jährige Sozialarbeiterin kümmert sich seit 30 Jahren um Arbeitslose, entlassene Strafgefangene, Suchtkranke und Sozialhilfeempfänger. Das Recht ist formell auf der Seite der Stadtverwaltung. "Aber das ist so bitter, man kann doch nicht allen Ernstes Betteln als Einkommen anrechnen", sagt Jakesch-Zinn, die sich um den Betroffenen kümmert.


    Einnahmen aus der Bettelei gelten seit alters her als milde Gaben. Man könnte darüber schweigen, es hinnehmen, so wie es bisher im Sozialamt die Regel war. So wurde es auch bei anderen Zusatzeinnahmen von Sozialhilfeempfängern oder arbeitslosen Hartz-IV-Beziehern gehandhabt: wenn zum Beispiel die Mutter und Kind Stiftung mit einem einmaligen Betrag Frauen aushilft, die ihrem Baby neue Strampler kaufen wollen. Gegengerechnet worden seien solche Geldspenden noch nie, sagt Jakesch-Zinn.


    Die Chefin der sozialen Anlaufstelle hat nun Angst – dass das Amt in Göttingen eine Grenze überschritten hat und einreißt. Was dazu aus dem Rathaus dringt, finden Sozialarbeiter in Göttingen nicht gerade ermutigend. "Wenn die Verwaltung Kenntnis von zusätzlichen Einkünften von Leistungsempfängern erhält, muss dieses zusätzliche Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden", sagt der Pressesprecher der Stadt. Er sagt auch, dass der Amtsmitarbeiter der Bettelei "pflichtgemäß nachgegangen" sei, nachdem er Herrn K. zufällig vor dem Supermarkt angetroffen habe.
    "Ich finde das Vorgehen des Amts menschenunwürdig", sagt Beate Jakesch-Zinn. Es gehöre schon etwas dazu, sich auf die Straße zu setzen und zu betteln. "Da ist jemandem schon zu viel Würde verloren gegangen."


    Herr K. lebt so in den Tag hinein. Er hat zwei Kinder, zu denen er noch Kontakt hält. Er war lange weg, im Ausland, sagt seine Betreuerin. Jetzt ist er Mitte 40, lebt allein in seinem vom Amt bezahlten Ein-Zimmer-Appartment, gilt offiziell als nicht erwerbsfähig. Er kommt oft in die Anlaufstelle von Beate Jakesch-Zinn.


    Dort gibt es Tee, im Winter ist gut geheizt gewesen, jeder der mag, bekommt ein warmes Mittagessen. Herr K. hat dort manchmal seine Wäsche gewaschen. Er und die anderen armen Göttinger, rund 520 sind es jährlich, kommen freiwillig vorbei, und sie können jederzeit wieder gehen.


    "Niederschwellige Angebote" heißen solche Einrichtungen im Fachjargon, die in Niedersachsen wie die Anlaufstelle einst vom Justizministerium eingerichtet worden sind – für Randgruppen der Gesellschaft, Menschen mit wenig Hoffnung und häufig noch weniger Selbstachtung.


    So hat sich Herr K. nach seinem ersten Widerspruch gegen den 120-Euro-Bescheid nach Darstellung der Sozialarbeiterin nicht mehr gewehrt, als er dann zum Amt vorgeladen wurde. Eine freundliche Geste des Amtes sollte es sein: Jetzt werden dem Bettler nur noch 50 Euro von den 351 Euro Grundhilfe monatlich abgezogen – "nachdem der Leistungsempfänger selbst freiwillig unter anwaltlicher Beratung Angaben zu seinen zusätzlichen Einkünften aus Bettelei gemacht hat", wie der Stadtsprecher sagt.


    "Er hat das einfach nur unterschrieben, wollte nur noch seine Ruhe haben", sagt dagegen die Geschäftsführerin von Kontakt in Krisen e. V. K. hat wohl nicht recht verstanden, was das Amt von ihm erwartete. Nun bekommt er weniger Stütze, und das Betteln ist von Amts wegen der neue Nebenerwerb des Erwerbsunfähigen.


    Unter Göttinger Sozialarbeitern herrscht Aufregung, einige sprechen von einem Skandal. "Es ist bedauerlich, dass wir in Deutschland solche Gesetze haben, die das Betteln zum Einkommen deklarieren. Aber noch bedauerlicher ist es, wie rabiat diese Gesetze hier ausgelegt werden", sagt Uwe Friebe, Leiter der Straßensozialarbeit bei der Diakonie Göttingen.


    "Während allenthalben über den Schutzschirm für Banken und Unternehmen diskutiert wird und die Milliardenbeträge nur so sprudeln, wird bei den wirklich bedürftigen Menschen um jeden Cent gefeilscht", kritisiert Gerd Nier, Bundestagskandidat der Linkspartei in Göttingen.


    Friebe zufolge hätte der Amtsmitarbeiter sehr wohl die Gelegenheit gehabt, ein Auge zuzudrücken. "Man kann ja auch mal wegsehen, da wäre man immer noch gesetzestreu", meint der Pädagoge. Auch die Kollegen bei der sozialen Anlaufstelle fürchten, dass die Stadt mit ihren 130.000 Einwohnern und knapp 7000 Haushalten, die von Hartz IV oder Sozialhilfe abhängig sind, das Konzept der Nothilfe für Arme zugunsten einer strengen Gesetzesauslegung hintanstellt, um ein paar Euro Transferleistungen zu sparen.


    Die Stadtverwaltung weist solche Vermutungen zurück. "Die Stadtverwaltung fahndet nicht nach Einkünften aus Bettelei", sagt der Pressesprecher. Er erklärt aber auch, dass die Verwaltung immer dann handeln werde müssen, wenn sie Kenntnis von zusätzlichen Einkünften bekomme....


    http://www.welt.de/wirtschaft/articl...ttelt-hat.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2

    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Und als nächstes sind dann die Pfandflaschensammler dran?

  3. #3
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    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Und als nächstes sind dann die Pfandflaschensammler dran?
    Ist das Pfand Einkommen?

    Müssen Flaschensammler das Pfandgeld in der Steuererklärung angeben? Ja, wenn es nachhaltig (nicht nur alle paar Wochen) betrieben wird. Dann muss auch ein Gewerbe angemeldet werden.

    Was bedeutet es für Bezieher des Arbeitslosengelds I? Bianca Winter von der Agentur für Arbeit: „Es ist ein Nebenverdienst, der bis zu 165 € frei ist. Zudem dürfen maximal 15 Stunden dafür verwendet werden.“ Und wie sieht es bei Hartz VI-Empfängern aus?

    Manfred Wolter, Experte der Arbeitsgemeinschaft (ARGE): „Es ist einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Ein Grundfreibetrag von bis zu 100 € im Monat ist erlaubt. Doch auch was darunter liegt, muss angegeben werden.“
    (Express)
    http://www.forum-thueringen.de/threa...ensammler.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4

    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Schnüffeln die Sozialarbeiter ihnen 15 std hinterher, um zu sehen, ob die zeit überschritten wird? Oder arbeitet man schon modern mit Kameraüberwachung der Mülleimer, bzw der städtischen Plätze und Parks? Drohneneinsätze wären sicher auch hilfreich.

  5. #5
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    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Schnüffeln die Sozialarbeiter ihnen 15 std hinterher, um zu sehen, ob die zeit überschritten wird? Oder arbeitet man schon modern mit Kameraüberwachung der Mülleimer, bzw der städtischen Plätze und Parks? Drohneneinsätze wären sicher auch hilfreich.
    Der Behördenmitarbeiter fuhr halt zufällig mit seinem Auto vor, um seine Weihenstephaner Milch, seine Rittersport-Schokolade, Chiquita-Bananen, seinen Geramont-Käse und seine Wagner-Pizza einzukaufen. Dort traf er eben zufällig auf den Bettelnden, den er betreut, und konnte tatsächlich nicht über diese nicht erlaubte, weil nicht angemeldete Nebentätigkeit hinwegsehen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #6

    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Der Behördenmitarbeiter fuhr halt zufällig mit seinem Auto vor, um seine Weihenstephaner Milch, seine Rittersport-Schokolade, Chiquita-Bananen, seinen Geramont-Käse und seine Wagner-Pizza einzukaufen. Dort traf er eben zufällig auf den Bettelnden, den er betreut, und konnte tatsächlich nicht über diese nicht erlaubte, weil nicht angemeldete Nebentätigkeit hinwegsehen.
    Ja in diesem Fall. Aber das Beispiel könnte leicht Schule machen und zu weitreichenden Konsequenzen führen.

    Hmmm, vielleicht hat der emsige Mitarbeiter auch Eigeninteressen, kann seine Freizeitaktivitäten fortan als Arbeitszeit abrechnen lassen... jede Shoppingtour, jeder Spaziergang in Parks der Natur, durch die Stadt werden von seinen eifrigen Blicken in Richtung Flaschensammler und Bettler begleitet und für diese gesamte Zeit braucht er sich nicht seinen Hintern am öden Schreibtisch platt sitzen, sie wird ihm fortan als Arbeitszeit anerkannt.

  7. #7
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    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Es würde erheblich mehr bringen, wenn die ganzen Drogenhändler kontrolliert werden würden. Die beziehen ja auch alle "Staatsknete" und machen nebenbei mehr als nur 6 Euro am Tag. Dass sie unbehelligt bleiben liegt wohl daran, dass sie keine Deutschen sind.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #8
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    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Und als nächstes sind dann die Pfandflaschensammler dran?
    Ja und zwar Einkommenssteuer,Soli,Pflege,Renten und Umsatzssteuer.

  9. #9

    AW: Betteln als anrechenbares Einkommen - eifrige Sachbearbeiter

    Da hat es nun einen Deutschen getroffen .... merkwürdig nur das fast alle anderen Bettler ..... kaum der deutschen Sparche mächtig sind ..... hier schießen wieder einmal die Behörden und ihre verbeamteten Bewegungslegasteniker übers Ziel hinaus .... den Deutschen straft man, den Unwillkommenen lässt man gewähren .....
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

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