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  1. #1
    humanist Gast

    Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    Karl-Rudolf Korte

    20.5.2009

    Um den Bundestag aufzulösen, muss ein kompliziertes Verfahren in Gang gesetzt werden. Mehrere Verfassungsorgane müssen daran beteiligt werden. Die Wahlperiode kann nur beendet werden, wenn die Kanzlerwahl scheitert – oder wenn der Bundestag dem Regierungschef das Misstrauen ausspricht.

    Der deutsche Bundestag hat kein Recht auf Selbstauflösung. (© Susanne Müller)
    Es gibt kein Selbstauflösungsrecht des Deutschen Bundestages. Aus Gründen der politischen Stabilität ist für vorzeitige Neuwahlen ein kompliziertes Verfahren in Gang zu setzen, an dem mehrere Verfassungsorgane beteiligt sein müssen. Die Möglichkeit vorzeitiger Neuwahlen besteht demnach nur, wenn nach Artikel 68 des Grundgesetzes der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflöst, nachdem die Mehrheit der Abgeordneten dem amtierenden Bundeskanzler das Vertrauen verweigert hat (Vertrauensfrage).

    Solange der Bundespräsident dies jedoch nicht verfügt hat – er ist an den Vorschlag des Kanzlers keineswegs gebunden –, kann der Bundestag von der Möglichkeit des sogenannten konstruktiven Misstrauensvotums Gebrauch machen: Mit absoluter Mehrheit muss der Bundestag den amtierenden Kanzler abwählen und zugleich einen neuen Bundeskanzler wählen. Ist dieses Verfahren erfolgreich, wird der Bundestag nicht aufgelöst. Nach bisheriger Rechtslage ist eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nur möglich, wenn es um die Wahl oder um das Vertrauen des Bundeskanzlers geht: beim Scheitern der Kanzlerwahl (Art. 63, Abs. 1 GG) oder beim Scheitern der Vertrauensfrage (Art. 68, Abs. 1 GG).

    Zweimal kam es in der Geschichte des Deutschen Bundestages zum konstruktiven Misstrauensvotum und in dessen Kontext zur Auflösung des Bundestages. Am 27. April 1972 scheiterte das Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Willy Brandt. Der Gegenkandidat Rainer Barzel (CDU) erhielt nicht die notwendige Mehrheit. In den folgenden Monaten entwickelte sich eine Pattsituation im Bundestag, was zu einer Lähmung der parlamentarischen Arbeit führte. Die Vertrauensfrage und das konstruktive Misstrauensvotum (© Erich Schmidt Verlag)
    Deshalb zog Brandt im Herbst 1972 die Konsequenzen und stellte die Vertrauensfrage, die den Weg zu Neuwahlen freimachte, nachdem ihm die Mehrheit der Abgeordneten das Vertrauen verweigert hatte.

    Am 1. Oktober 1982 wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland das konstruktive Misstrauensvotum erfolgreich angewendet. Der Oppositionsführer, Helmut Kohl (CDU), wurde mit 256 Stimmen (die Kanzlermehrheit betrug im neunten Bundestag 249 Stimmen) zum sechsten Bundeskanzler gewählt und Helmut Schmidt (SPD) gestürzt. Die Regierung Kohl/Genscher verfolgte von Anfang an das Ziel, im März 1983 Neuwahlen durchzuführen. So kündigte es Bundeskanzler Kohl in seiner ersten Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag an. Der Kanzler stellte im Dezember 1982 die Vertrauensfrage, wobei er davon ausging, nicht die erforderliche Mehrheit zu erhalten. Sämtliche anwesenden CDU/CSU-Abgeordneten hatten sich bei der namentlichen Abstimmung der Stimme enthalten. Der Bundespräsident löste daraufhin, nach heftigen öffentlichen Debatten zum Regierungswechsel, den Bundestag auf und ordnete für den 6. März 1983 Neuwahlen an.

    Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Auflösung, obwohl der Bundeskanzler tatsächlich das Vertrauen der Mehrheit des Bundestages besaß. Die Vertrauensfrage war also nur zum Zwecke der Herbeiführung vorzeitiger Neuwahlen gestellt worden.

    Nachdem die SPD bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai 2005 ihre 39-jährige Vorherrschaft in diesem Bundesland verloren hatte und damit auch die letzte rot-grüne Koalition auf Landesebene abgewählt war, kündigte Bundeskanzler Schröder an, dass er noch im laufenden Jahr Neuwahlen anstrebe. Als Instrument zur Herbeiführung der Neuwahlen wurde auch hier, wie schon 1972 und 1982, die Vertrauensfrage herangezogen.

    Die Bundespräsidenten seit 1949 (Stand 2009).
    Am 1. Juli 2005 stellte der Bundeskanzler gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage vor den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und erhielt nur 151 von 595 Stimmen. Die notwendige Kanzlermehrheit von 301 Stimmen wurde damit klar verfehlt. Vorab begründete der Kanzler in einer Rede sein Vorgehen und nannte dabei nicht nur die "schmerzlichen" Wahlniederlagen seiner Partei, sondern auch die "inneren Spannungen und Konflikte" innerhalb der Regierungsparteien und besonders innerhalb der SPD. Für seine Reformpolitik, so Schröder, brauche er eine neue Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. Nach der Wahlniederlage in NRW habe sich zudem die Frage gestellt, ob er als Kanzler noch die volle Handlungsfähigkeit für seine Politik habe, da – so führte Schröder seine Argumentation fort – nun die CDU/CSU mit ihrer Mehrheit im Bundesrat eine destruktive Blockadepolitik betreiben könne.

    Nachdem die Bundesregierung beim Bundespräsidenten Horst Köhler eine umfangreiche Stellungnahme zur Vertrauensfrage eingereicht hatte, verkündete dieser am 21. Juli seine Entscheidung, den deutschen Bundestag aufzulösen, und setzte die Neuwahl für den 18. September 2005 an. Die SPD-Abgeordnete Helena Hoffmann und der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz legten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Vorgehen des Bundeskanzlers ein mit der Begründung, der Bundeskanzler habe in Wirklichkeit immer noch die Mehrheit im Bundestag, die Vertrauensfrage sei also fingiert.

    Die Klagen wurden vom Gericht als unbegründet abgewiesen. In der anschließenden Wahl konnten sich CDU/CSU nur knapp gegen die SPD durchsetzen. Das Wahlergebnis führte letztendlich zu einer Notlösung: Die beiden Volksparteien bildeten mangels Alternativen die zweite Große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik und regieren seitdem gemeinsam. Die CDU stellt mit Angela Merkel zum ersten Mal eine Bundeskanzlerin.
    Auszug aus: Karl-Rudolf Korte: Wahlen in Deutschland, Zeitbilder. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009

  2. #2
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    AW: Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    >oder wenn der Bundestag dem Regierungschef das Misstrauen ausspricht.

    da wäre mir auch der sonst so verhasste Spruch "wir schaffen das" recht...

    aber ich befürchte, da muß erstmal eine Vielzahl von "Paris 13.11.2015" passieren, bevor da mal der Regierung Einhalt geboten wird...

  3. #3

    AW: Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    Angela Merkel lehnt Rücktritt ab: Stehe „Bürgern zur Verfügung“

    Bundeskanzlerin Angela Merkel will weiter im Amt bleiben. Sie lehnt einen Rücktritt ab und will weiter das freundliche Gesicht von Deutschland zeigen.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel, die derzeit in einen heftigen Machtkampf in der Union verstrickt ist, wurde am am Freitag in der ZDF-Sendung «Was nun, Frau Merkel?» gefragt, ob sie an einen Rücktritt denke – eine in einem öffentlich-rechtlichen Sender eher ungewohnt deutliche Frage, denn zuletzt hatten die Sender Merkel von Kritik weitgehend verschont.

    Auf die Frage, ob sie beim CDU-Parteitag in Karlsruhe Anfang Dezember eine Art Vertrauensfrage zu ihrer Politik stellen werde, sagte die CDU-Vorsitzende: «Es geht nicht um eine Vertrauensfrage.» Auch die Frage, ob sie bereit sei, für ihren Kurs ihr Amt infrage zu stellen, verneinte Merkel. «Ich stehe den Bürgern für diese Legislaturperiode zur Verfügung.»

    Eine Umfrage hat ergeben, dass die Mehrheit der Deutschen die Politik der Kanzlerin ablehnt.

    Merkel will trotz des wachsenden Drucks in der Flüchtlingskrise entschlossen für ihren Willkommenskurs kämpfen. «Ich bin dafür, dass wir ein freundliches Gesicht von Deutschland zeigen. Das ist meine Art von Willkommenskultur». Sie kämpfe für ihren Plan, «an den Fluchtursachen anzusetzen, aus Illegalität Legalität zu machen». Sie ergänzte: «Ich bin nicht die erste Bundeskanzlerin, die um etwas kämpfen musste.»

    http://deutsche-wirtschafts-nachrich...ur-verfuegung/

    Diese häßliche Fratze ist nicht mehr zu ertragen!


    "Ich kämpfe für meinen Weg"

    http://www.welt.de/politik/deutschla...einen-Weg.html

    Die Olle wird doch nicht mehr für voll genommen...

  4. #4
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    AW: Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    Merkels Demontage ist in vollem Gange und sie merkt es nicht einmal.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Merkels Demontage ist in vollem Gange und sie merkt es nicht einmal.
    Wer abgehoben ist, muß demontiert sein.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  6. #6

    AW: Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    Angela Merkel lehnt Rücktritt ab: Stehe „Bürgern zur Verfügung“

    Bundeskanzlerin Angela Merkel will weiter im Amt bleiben. Sie lehnt einen Rücktritt ab und will weiter das freundliche Gesicht von Deutschland zeigen.
    Was versteht denn Merkel von "stehe Bürgern zur Verfügung"? Entschuldigungen lehnt sie ab weil (Zitat)"wenn ich mich entschuldigen müsste dann ist es nicht mehr mein Land" Es war schon immer das Land der Deutschen aber ganz gewiss nicht Merkels.
    Wer von den Bürgern will das verräterische "Miststück" denn überhaupt noch? Die Mehrheit lehnt sie ab.
    Sie ergänzte: «Ich bin nicht die erste Bundeskanzlerin, die um etwas kämpfen musste.»
    Gut gebrüllt Hexe, es gab vor Dir ja auch schon viele Bundeskanzlerinnen!!!
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  7. #7

    AW: Vorzeitige Auflösung des Bundestages

    Die "mächtigste Frau der Welt" zeigt ihre wahre Erbärmlichkeit!

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