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  1. #1
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    Asylbewerberheim-Sicherheitskräfte von Mißhandlungsvorwürfen freigesprochen - "Keine verwertbaren Zeugenaussagen"

    Hier nachzulesen :

    http://www.derwesten.de/staedte/esse...d11206441.html

    Ich zitiere mal :

    Den Großteil ihrer fast einstündigen Urteilsbegründung nahmen aber die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen der mutmaßlichen Opfer ein, weniger handfeste Verdachtsmomente: “Auf die Darstellungen der Zeugen können wir keinen Sachverhalt aufbauen, kein Urteil stützen.”

    Erhebliche Abweichungen hatte es vor Gericht bei den Aussagen der angeblich Misshandelten gegenüber ihren Vernehmungen bei der Polizei gegeben. Die Art der Verletzungen unterschied sich ebenso wie die Zielrichtung der Tritte und Schläge. Plötzlich wurden auch andere Sicherheitskräfte als Täter genannt, von denen vorher nie die Rede war. “Wir haben alle unsere 20 bis 30 Widersprüche gehört”, hatte die Richterin an einem früheren Prozesstag gesagt. Auch Atteste, die es angeblich gab, waren bei der Polizei nie eingereicht worden.

    Zeit hatte das Schöffengericht sich genommen. An sechs Tagen verhandelte es gegen die ursprünglich fünf Angeklagten. Gegen zwei Männer ruht das Verfahren mittlerweile, weil ein Zeuge nicht kam. Gegen einen weiteren stellte das Gericht das Verfahren auf Kosten der Landeskasse ein.
    Also wohl alles nur von den "Flüchtlingen" erfunden...aber die Medien hatten die Securitykräfte ja schon vorverurteilt...

    Was ich mich aber frage, angesichts der Tatsachen...(Erhebliche Widersprüche bei den Zeugenaussagen, erfundene Atteste, Zeugen, die gar nicht erst vor Gericht erscheinen...)

    Muss jetzt nicht Gegenklage gegen die "Flüchtlinge" erhoben werden ?
    Vortäuschung einer Straftat, Rufschädigung, Mißbrauch der deutschen Justiz...da käme einiges zusammen.

    Und das mit einem gerechten Urteil...sofortige Abschiebung zurück, da wo sie herkommen - mit der Begründung, dass Migranten, die das deutsche Justizsystem derart hemmungslos mißbrauchen, hier nicht integriert werden können, und die akute Gefahr von Wiederholungstaten besteht.
    Geändert von purusangus (23.10.2015 um 11:43 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

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