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Hits: 636 | 17.10.2015, 11:08 #1
Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen
http://www.epochtimes.de/politik/deu...-a1277007.html
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17.10.2015, 11:32 #2
AW: Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Asylrecht komplett abschaffen , wer in Deutschland leben will sollte beweisen das er/sie/es sich kulturell anpassen und vom ersten Tag an sich und seine Familie versorgen kann ohne Leistungen vom Staat in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sollten diese "Zuwanderer" eine Geldbürgschaft in nicht geringer Höhe hinterlegen. Des weiteren müsste geregelt sein, das bei geringsten negativen Auffälligkeiten während der ersten 3 Jahre eine unmittelbare Abschiebung droht, bei Verstößen gegen Recht und Ordnung sollte generell eine Abschiebung nach sich ziehen
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17.10.2015, 11:39 #3
AW: Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Das Asylrecht ist ein hohes Gut und muss nicht abgeschafft werden. Was getan werden muss, ist den Missbrauch zu bekämpfen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
In diesem Punkt bin ich anderer Meinung. Ohne die Abschaffung des Asylrechts kann man die Zuwanderung nicht begrenzen. Asyl sollte wie in allen anderen Ländern auch nach Maßgabe der Aufnahmefähigkeit und zuvor ermittelter Obergrenzen gewährt werden können, nicht aufgrund eines durch alle Instanzen einklagbaren Individualrechts, das keine politische Steuerung erlaubt.
Sobald man einreisen läßt, muß man auch wieder abschieben, sofern dies überhaupt möglich ist, denn es wird immer wieder Abschiebungshemmnisse geben.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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17.10.2015, 12:39 #5humanist Gast
AW: Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Wir haben diesen Asylgesetz reichlich genüge getan, die Verhältnißmäßigkeit ist überschritten . Wir müssen uns den gegebenheiten anpassen und Konsequenzen müssen gezogen werden . Der ISIS Kämpfer hat es angekündigt, und es ist in vollem Gange ! Irgend so ein Bastardisierter Rapper in Deutschland; in dem Video am Rheinufer mit seinem Statement. "wir kommen zu Euch" !
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17.10.2015, 12:43 #6
AW: Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Die Frage ist, ob EU-Recht nationale rechtliche Möglichkeiten durchkreuzt.
Wie ist das Asylrecht in der EU geregelt?
Bislang gilt die Flucht vorm Krieg im Heimatland nicht als Asylrecht. PEGIDA möchte das gerne ändern, fordert, Deutschland solle sich verpflichten alle Kriegsflüchtlinge aufzunehmen.
Ein Recht auf Antragstellung muss nicht bedeuten, dass es eine Pflicht zur Aufnahme gibt. Von daher ist die Abschaffung des Asylrechts im Ganzen nicht unbedingt erforderlich, hätte jedoch den Vorteil die abertausenden Anträge von vorneherein abschmettern zu können, was viel Arbeit, Aufwand und Geld einspart und den Betroffenen lange unnötige Wartezeiten erspart.Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
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17.10.2015, 12:46 #7
AW: Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Asylpolitik der Europäischen Union
Die Asylpolitik in der EU besteht in dem Versuch, eine einheitliche Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union zu verwirklichen.
...
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs...ctsheet_de.pdf
http://www.bpb.de/gesellschaft/migra...spolitik?p=allVerstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
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