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  1. #1

    "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    Bremen erlaubt angesichts der Flüchtlingskrise die Beschlagnahmung von leerstehenden Immobilien. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die neuen Gesetze.

    http://www.focus.de/immobilien/wohne...d_5015874.html

  2. #2
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    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    >Dass die Gesetze nicht ausdrücklich auf Gewerbeimmobilien beschränkt sind, hält Ropertz für richtig. Es sei unverständlich, wenn Wohnungen lange leer stünden während dringend Platz für Flüchtlinge gesucht werde. Vermieter sollten sich freuen, wenn sie für ihren Wohnraum gutes Geld bekämen.


    Nicht jeder plant, seine Wohnung/en nach Auszug anschließend heiß zu sarnieren...

  3. #3

    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    Das Gesetz gilt für ungenutzte Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern, die Besitzer erhalten eine Entschädigung. Wie auch in Hamburg ist die Maßnahme laut Gesetzestext nicht auf Gewerbeimmobilien beschränkt. Regierungspolitiker in beiden Ländern haben allerdings betont, dass gewerbliche Immobilien im Fokus stehen. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet.
    http://www.focus.de/immobilien/wohne...d_5015874.html

    Im Fokus stehen vor allem "gewerbliche" Gebäude. Kommt mir fragwürdig vor, ob die Gebäude "gewerblich" sind oder nicht hängt von der Nutzung ab, stehen sie leer gibts keine Nutzung, somit ist nicht definiert, ob es sich um gewerbliche Gebäude handelt oder nicht. Das hätte logischerewise zur Konsequenz, dass jedes leerstehende Gebäude beschlagnahmt werden kann. Völlig außen vor bleiben die Absichten und Pläne der Eigentümer, so manches Gebäude steht vielleicht kurze Zeit leer, aber es gibt Pläne vom Eigentümer, was er damit vor hat. Diese werden einfach durchkreuzt.

    Warum schaut man nicht einfach, wer freiwillig Obdach gewährt, nutzt diese Kapazitäten, wenn es dann immer noch einen Flüchtlingsüberschuss gibt, dann muss der eben an andere Länder verwiesen werden.
    Zwangsmassnahmen sind schlecht für die gewünschte Willkommenskultur.

    Grundstücke ab 300qm ... das betrifft so gut wie jedes Grundstück!

  4. #4

    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    Nicht zu vergessen, dass viele Mieter und Eigentümer in Hatz4 geraten sind und ihte angeblich zu großen Wohnungen verlassen, verkaufen mußten.

    Die Regierung arbeitet schon seit Jahren auf die Masseneinquartierung von Zuwanderern zu Lasten unserer Bevölkerung hin.

  5. #5

    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    ...

    Der Schritt dürfte zur Fortsetzung der Diskussion um die Frage führen, ob die Bundesländer das Recht haben, Immobilien zu beschlagnahmen. Juristen halten dies für möglich, solange es sich etwa um zeitlich befristete Übergangslösungen handelt. Denn das Ordnungs- und Polizeirecht der Bundesländer besagt, dass die Behörden eingreifen müssen, wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist – zum Beispiel dadurch, dass viele Menschen obdachlos sind. Die zeitliche Begrenzung erfüllen sowohl das Hamburger als auch das Bremer Gesetz. Strittig ist daher vor allem, ob derzeit tatsächlich eine "außergewöhnliche Gefahrenlage" gegeben ist.
    http://www.zeit.de/politik/deutschla...k-gefluechtete

    Auch stellt sich die Frage, ob unsere Regierung sich um das Wphlergehen zu kümmern hat oder ob sie auch verpflichtet ist für Leute anderer Staaten aufzukommen.

    Obdachlose gabs auch früher schon, das waren zumeist Einheimische. da kam die Regireung nicht auf die Schnapsidee, Wohnungen zu beschlagnahmen.

  6. #6
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    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    http://www.zeit.de/politik/deutschla...k-gefluechtete

    Auch stellt sich die Frage, ob unsere Regierung sich um das Wphlergehen zu kümmern hat oder ob sie auch verpflichtet ist für Leute anderer Staaten aufzukommen.

    Obdachlose gabs auch früher schon, das waren zumeist Einheimische. da kam die Regireung nicht auf die Schnapsidee, Wohnungen zu beschlagnahmen.
    Das Wohlergehen deutscher Einheimischer ist der Regierung schnuppe - und zwar alternativlos.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #7

    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Das Wohlergehen deutscher Einheimischer ist der Regierung schnuppe - und zwar alternativlos.
    oder elegant ausgedrückt, es wird neu definiert, andere Ideale in die Köpfe gehämmert.

  8. #8

    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    Ich könnte diverse Namen hochdotierter Börsianer, Politiker nennen, deren Feriendomizile nur 14 Tage im Jahr genutzt werden ....und ich wette keines dieser machtverseuchten Individuen ist bereit diese Domizile während der restlichen 351 Tage dort ihre willkommenen Gäste, die sich wie Aasgeier in unserem Land breit machen, unterzubringen ..... Volksverräterin Merkel hat dieses ja bereits in einem Interview deutlich klar gestellt ...
    Lieber das Volk enteignen, dem Volk seiner Rechte berauben und dem faschistischen Islam alles in den A.... äh POPO schieben

  9. #9
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    AW: "Sind in einer Notsituation": Bremen erlaubt Immobilien-Beschlagnahmung

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    >Dass die Gesetze nicht ausdrücklich auf Gewerbeimmobilien beschränkt sind, hält Ropertz für richtig. Es sei unverständlich, wenn Wohnungen lange leer stünden während dringend Platz für Flüchtlinge gesucht werde. Vermieter sollten sich freuen, wenn sie für ihren Wohnraum gutes Geld bekämen.


    Nicht jeder plant, seine Wohnung/en nach Auszug anschließend heiß zu sarnieren...
    Wie lange darf eine Wohnung leerstehen, bevor sie beschlagnahmt wird? Darf ein Wohnungsbesitzer oder Hausbesitzer noch eine Weltreise machen in seinem Sabbatjahr oder ist anschließend die Wohnung beschlagnahmt?
    Wenn Oma stirbt und das Haus renoviert wird oder verkauft werden soll, wird es in dieser Zeit beschlagnahmt?
    Wenn ein altes Ehepaar in seinem Eigenheim mit zweiter Wohnung lebt, diese aber leerstehen läßt, weil es sich im Alter nicht mit Mietern belasten will, wird diese Wohnung dann beschlagnahmt?

    Kind will die Wohnung beziehen, ist aber erst in einem halben Jahr freigestellt und kann seine neue Stelle im Ort antreten und zuziehen. Ist die Wohnung dann bereits beschlagnahmt?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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