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NRW-Wahl - Wahlbeteiligung von nur 30 Prozent
Die Wahlen der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen steuern auf eine schwache Wahlbeteiligung zu.
Bis zum Sonntagnachmittag hatten in vielen Großstädten deutlich weniger Wähler ihre Stimme abgegeben als bei der allgemeinen Kommunalwahl im vergangenen Jahr. Neu besetzt werden die Spitzenpositionen in elf Großstädten, elf Kreisen und mehr als 150 Gemeinden.
• In Essen gaben bis 16 Uhr rund 30 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Bei der Stadtratswahl im vergangenen Jahr waren es zur gleichen Zeit rund 40 Prozent.
• In Wuppertal gingen bis zum gleichen Zeitpunkt 32 Prozent der Wahlberechtigten an die Urne. Dabei sind anteilsmäßig auch Briefwähler berücksichtigt. Bei der Ratswahl hatten um diese Zeit fast 40 Prozent abgestimmt.
• In Leverkusen haben 32 Prozent der Berechtigten - einschließlich Briefwähler - bis 16 Uhr ihre Stimme abgegeben.
• Auch in Münster kam die Wahl nur schleppend voran. Bis 16 Uhr hatten gerade mal 25,5 Prozent der Wähler ein Kreuzchen gemacht. Die Briefwähler waren bis dahin jedoch noch nicht berücksichtigt.
• Auf der Internetseite der Stadt Herne berichtete die zuständige Wahlleiterin im Schiedsrichter-Deutsch: „Keine besonderen Vorkommnisse.“ Die Beteiligung bezeichnete sie als „verhalten“. Bis 16 Uhr hatten sich knapp 27 Prozent der Wahlberechtigten für einen Favoriten entschieden.
• Dreieinhalb Stunden vor dem Ende der Stimmangabe meldete die Wahlleitung in Bochum eine Wahlbeteiligung von 24 Prozent, Briefwähler eingeschlossen.
Wahlbeteiligung in vielen Städten bei knapp 30 Prozent
...Auf der Internetseite der Stadt Herne berichtete die zuständige Wahlleiterin im Schiedsrichter-Deutsch: "Keine besonderen Vorkommnisse." Die Beteiligung bezeichnete sie als "verhalten". Bis 16 Uhr hatten sich knapp 27 Prozent der Wahlberechtigten für einen Favoriten entschieden. - Dreieinhalb Stunden vor dem Ende der Stimmangabe meldete die Wahlleitung in Bochum eine Wahlbeteiligung von 24 Prozent, Briefwähler eingeschlossen.
Damit fehlt den Lokalpolitikern die Legitimation.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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