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Sozialhilfe: Vorzugsbehandlung für Asylbewerber
Eigentlich besteht die Vorzugsbehandlung ja schon darin, daß den Asylbewerbern ein üppiges Taschengeld von 140,-- Euro pro Monat gewährt wird, ein Betrag, von dem Hartz-IV-Empfänger und Sozialrentner nur träume können wie auch die Alten, die in Pflegeheimen untergebracht sind und deren Rente nicht ausreicht, die mehreren tausend Euro Pflegekosten pro Monat aufzubringen. Die erhalten nämlich nur einen Betrag von 30,-- Euro bis maximal knapp 90,-- Euro, wobei dieses Taschengeld für Altenheimbewohner noch nicht einmal ein reines Taschengeld zur freien Verfügung ist, sondern immer noch gemindert wird durch Hausgeld und Zuzahlungen und die teuren Kennzeichnungsplichten der Wäsche.
Eigentlich besteht die Vorzugsbehandlung für Asylbewerber darin, daß ihnen geschenkte Güter nicht angerechnet werden (was einem Hartz-IV-Bezieher durchaus passieren kann), daß keine Vermögensabfrage vorgenommen wird (auch nachher nicht mehr) und daß sämtliche Gegenstände für die Einrichtung von Staatsmitteln ohne Nutzungsanrechnung zur Verfügung gestellt werden, während Hartz-IV-Empfänger jeden Topf selbst finanzieren müssen.
Eigentlich besteht die Vorzugsbehandlung von Asylbewerbern schon in der Lebensqualität, die ihnen mit Wohnungen auf einem Standard, mit einer Ausstattung und in einer Größe und Wohnlage zugestanden wird, die Hartz-IV-Empfängern und aufstockende Kleinrentnern wie auch geringverdienende Arbeitnehmern, die aufstocken müssen, nicht gewährt wird. Große Neubauwohnungen in bester Wohnlage gibt es nur für Asylbewerber.
Wie es aber so ist, wird oft noch einmal oben drauf gesetzt. Die Stadt Köln ist federführend:
Die Stadt Köln streckt sogar Energiekosten für Asylsuchende vor, die in städtischen Wohnungen und Wohnheimen untergebracht sind.
Dieses verklausulierte Wörtchen "vorstrecken" heißt nichts anderes, als daß die Stadt die Energiekosten zahlt.
(Normalerweise ist es so, daß diese vom Regelsatz bestritten werden müssen.)Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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29.07.2015, 16:33 #2
AW: Sozialhilfe: Vorzugsbehandlung für Asylbewerber
Der Staat zahlt und zahlt. Wenn diese Asylbetrüger wenigstens dafür Straßen fegen oder Parkanlagen saubermachen würden.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Sozialhilfe: Vorzugsbehandlung für Asylbewerber
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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29.07.2015, 16:44 #4
AW: Sozialhilfe: Vorzugsbehandlung für Asylbewerber
Wo steht denn der zitierte Satz? Wurde der Artikel zwischenzeitlich geändert?
Islamkritik ist kein Rassismus!
Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“
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AW: Sozialhilfe: Vorzugsbehandlung für Asylbewerber
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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