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Hits: 2861 | 21.07.2015, 10:20 #1
Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Eine familienfeindlichen Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Betreuungsgeld für "verfassunswidrig". Die linksversifften Medien wie web.de bezeichnen das Betreuungsgeld sogar herblassend als "Herdprämie". "Herdprämie" das soll wohl absichtlich so nach dem Mütterorden der Nazis klingen. Ich finde es eine Frechheit, die Betreuungsarbeit von Frau so herabzusetzten. Aber klar, lieber sollen 24 Stunden Kitas her. Es grüßt Erich Honecker aus seinem Grab: "Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf." Jawoll.
Urteil in Karlsruhe: BGH kippt "Herdprämie"
Geändert von Antonia (21.07.2015 um 12:17 Uhr)
Islamkritik ist kein Rassismus!
Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“
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AW: BGH kippt Betreuungsgeld
Es hieß ja, vor dieser Entscheidung, die bereits erwartet wurde (ja, warum wohl?!) würde die Kindergelderhöhung von gigantischen 4,-- Euro pro Kind nicht ausbezahlt. Sie wurde ja immerhin schon Anfang des Jahres beschlossen. Nach dem Urteil hieß es hinter vorgehaltener Hand, und frühestens im September offiziell (d.h. ab Rechtskraft). Ein Indiz, wie pleite der Staat ist.
Ansonsten dreht sich der Staat ja selber den Saft ab, in dem er die Entscheidung für Kinder immer unmöglicher macht. Je erschwerter die Entscheidung für ein Kind ist, desto weniger Menschen entscheiden sich für Kinder. Nicht umsonst haben wir die geringste Geburtenrate der Welt.
Der SPD, der Sprecherin der Armen und Benachteiligten, ist dies aber ziemlich egal, denn die Wählerschaft kann sie kaum aus der Mittelschicht und von Menschen aus einigermaßen stabilen Verhältnissen mit einigermaßen erfolgreichen Biographien rekrutieren. Um ihre Wählerschaft zu stärken, braucht es schon viele Arbeitslose, Obdachlose, Alleinerziehende, Drogenabhängige, Alkoholiker, Kleinstrentner und eben für die Zukunft: Ganz viele Migranten!
Deshalb mahnt ja zur Zeit Maas an, die CDU solle ihren Widerstand gegen ein Einwanderungsgesetz - was nichts anderes heißt, als daß das Asylgesetz aufgeweicht wird, noch mehr Einwanderer mit dubiosen und gekauften Abschlüssen ins Land kommen dürfen und abgelehnte Asylbewerber bleiben dürfen, wenn sie irgendwelche Minimalanforderungen erfüllen - aufgeben. Ganz schnell muß es jetzt gehen:
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Union aufgefordert, ihren Widerstand gegen ein Einwanderungsgesetz aufzugeben. "Ich will der Union keine Ratschläge erteilen, aber wir stehen alle in der Verantwortung, eine belastbare und dauerhafte Antwort auf die Fragen von Zuzug und Integration zu geben", sagte Maas der "Bild"-Zeitung.
Die Regierung schafft sich ihr eigenes Volk. Die eigenen Kinder sind nicht mehr erwünscht.
Natürlich würde jetzt jeder der Angesprochenen protestieren. Allerdings haben genau diese Menschen die Änderungen zum Nachteil der Familien zu verantworten. Taten sie es aus Dummheit? Wohl kaum.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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21.07.2015, 11:55 #3VIP
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AW: BGH kippt Betreuungsgeld
Wieder einmal eine bodenlose Sauerei! Dass gerade die ach so sozialen Roten und Grünen soetwas forcieren, zeigt überdeutlich, wie dieses Gesindel tickt. Kinder sollen in Kitas, am besten gleich ganztags, damit die dummen (Michel-)Eltern beide schön malochen können, um die ausufernde Masse an (größtenteils linken) Hartz-4-lern und "Flüchtlingen" weiter durchfüttern zu können! Kinder großzuziehen wird den Deutschen (und zwar nur diesen!) von unseren Verrätern immer schwerer gemacht und gleichzeitig beschweren sie sich, dass wir zu wenig Kinder kriegen. Das ist an Verlogenheit und Perversität kaum noch zu überbieten! Und dann ist da die "Flüchtlingsfamilie", die zweimal Hartz4, achtmal Kindergeld, Wohnung, Computer, Handy, Möbel, Strom, Wasser, Heizkosten, Kleidung, medizinische Versorgung, GEZ, Internetanschluß, Privatlehrer und vielleicht noch die Putzfrau obendrein einfach so ohne Gegenleistung bekommen!
Für mich ist das Hochverrat am deutschen Volk und ich hoffe sehr, dass dieses eines Tages ein Heilmittel gegen die schwarz-rot-grüne Pest finden wird!"...und dann gewinnst Du!"
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21.07.2015, 12:01 #4selten da
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AW: BGH kippt Betreuungsgeld
Abgesehen davon, dass die Überschrift falsch ist (könnte man vielleicht noch korrigieren). Wie im Text dann richtig, hat das Bundersverfassungsgericht (BVerG) entschieden, nicht der Bundesgerichtshof (BGH):
Zur Sache hat das BVerfG gar nichts entschieden. Es hat nur eine Zuständigkeit der Länder, nicht des Bundes gesehen.
Deswegen sind mir die Wütausbrücke von Antonia und Clark nicht ganz verständlich. Und ob web.de im schlimmsten Kevil-Deutsch "linksversifft" ist, wag ich zu bezweifeln. Ich meide diesen Dienst, weil es weit bessere kostenlose Anbieter gibt.
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AW: BGH kippt Betreuungsgeld
Beschweren sie sich wirklich? Ist es nicht so gewollt? Denn wenn nicht, hätte die Politik schon längst gegengesteuert. In Wirklichkeit hat sie aber die letzten Jahre in die Richtung der Erschwerung der Familienbildung reformiert.
Man muß in diesem Zusammenhang noch einmal hervorheben, daß das Betreuungsgeld nicht entgegen der Betreuung im Kindergarten stand (wird ja jetzt passend Kita gemäß der Absichten der Politik genannt: Kita, kurz für Kindertagesstätte).
Das Betreuungsgeld sollte die ersten 36 Monate gezahlt werden, sofern die Eltern das Kind nicht innerhalb dieser Zeit in die Betreuung einer "Kita" gaben. 36 Monate = 3 Jahre.
Erst mit drei Jahren gibt man sein Kind in einen Kindergarten (neudeutsch Kita). Alles darunter ist eine Kinderkrippe, eine neue Erfindung, abgekupfert aus der DDR. Kinderverwahrung für die Unter-3-jährigen.
Es gibt sogar Untersuchungen rechtsradikaler, populistischer Wissenschaftler, die dumpf den Einwand erheben, daß eine Kinderkrippenunterbringung sehr schädlich sei und sogar den Hospitalismus fördere. Leider sind diese Wissenschaftler noch nicht ihren Ämtern enthoben, aber die Hoffnung winkt: Die Professoren der nächsten Generation sind wenigstens auf Kurs!
(Noch eine kleine Anmerkung, warum die CDU sich ebenfalls nicht gegen Kinderkrippen stellt: Hier regiert die Hoffnung, die Sprößlinge der so furchtbar integrierten moslemischen Familien rechtzeitig dem Einfluß ihrer Eltern und des moslemischen Umfeldes zu entziehen, um aus ihnen vielleicht doch noch ungläubige oder halbgläubige Paßdeutsche mit Migrationshintergrund zu machen.)Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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21.07.2015, 12:18 #6
AW: BGH kippt Betreuungsgeld
Islamkritik ist kein Rassismus!
Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“
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AW: BGH kippt Betreuungsgeld
Was meinst du denn, was die Länder nun machen? Denen steht finanziell das Wasser bis zum Hals. Die Kosten für die zukünftigen Paßdeutschen mit Migrationshintergrund explodieren gerade.
Und warum meinst du, hat sich herumgesprochen, daß die Kindergelderhöhung erst nach dem Urteil ausgezahlt wird ( wobei das Urteil genauso erwartet wurde, wie es nun gefällt wurde) ? Vielleicht doch ein abgekartetes Spiel?Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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21.07.2015, 12:36 #8selten da
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AW: BGH kippt Betreuungsgeld
Nein, ich finde das Wort anmassend.
- - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -
Das alles stelle ich doch gar nicht in Abrede. Ich hatte allein darauf hingewiesen, dass das BVerfG (aus mE nachvollziehbaren Gründen) die Zuständigkeit bei den Ländern sieht. Siehe http://www.bundesverfassungsgericht....bvg15-057.html Für die Beantwortung dieser Frage ist es schlicht irrelvant, ob die Länder (was so pauschal ohnehin nicht beurteilt werden kann) klammer sind als der Bund.
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AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Ob Betreuungsgeld oder nicht, ich gebe zu bedenken, dass wir und unsere Vorfahren ohne solch eine Zuwendung unsere Kinder groß gezogen haben.
Ich habe nichts dagegen, wenn wirklich armen Mütter und Familien unterstützt werden, aber nicht pauschal alle, die möchten.
Nicht zu Unrecht gab es Argumente dagegen, die ich nachvollziehen kann. z.B das von der Familie, wo viel Geld für Alkohol, Zigaretten und Drogen ausgegeben wird, aber für die Kinder sorgt nur das Jugendamt.
Da wäre so eine Prämie eher Unterstützung weiterer Exzesse im Vollrausch.
Ob so eine Prämie überhaupt sinnvoll ist, bestreite ich, denn ich sage mir, wenn das Einkommen nicht reicht, sollte man sich auch nicht zu viele Kinder anschaffen.
Es wird schon genug auf dem Kindergeld herumgebummst.
Das ist in meinen Augen alles überzogene Sozialleistung, die vortäuschen soll, dass der Staat ja genug für die Menschen tut.
Lieber gute Löhne und Gehälter zahlen, das wäre sinnvoller!Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.
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AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Früher gab es andere Bedingungen als heute. Kindergeld, lieber Holzpope, ist keine Sozialleistung, auch wenn sie besonders von den Genossen gerne zu solch einer erklärt und umfunktioniert werden soll, sondern die pauschalierte Steuerfreistellung auf das Existenzminimum der Kinder.
Es wäre schön, wenn du nicht jede Entwicklung mit dem Neid der Älteren betrachten würdest, sondern unter heutigen Gesichtspunkten. Denn heutzutage ist es so, daß Deutschland die niedrigste Geburtenrate der Welt hat. Es ist auch so, daß Kinder mittlerweile zu einem sehr teuren Vergnügen geworden sind. War es zum Beispiel zu deiner Zeit üblich, daß ein Schulbesuch so richtig ins Geld ging? Daß unabdingbare Lehrmittel selbst finanziert werden müssen, darunter auch Schulbücher in Form von Arbeitsbüchern? Weil die nämlich von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind und man trotzdem ohne diese nicht auskommt? Daß Klassenfahrten als schulische Veranstaltungen mal eben mehr kosten als ein Urlaub? Daß für schulische Veranstaltungen mal von heute auf morgen mehrmals im Jahr soeben ein paar Zehner von den Eltern gefordert werden? Daß alleine die Fahrtkosten für Fahrschüler mal so eben 100,-- Euro im Monat betragen? Daß die Löhne inzwischen so geschrumpft und auf der anderen Seite so mit Abgaben belastet werden, daß ein Alleinverdiener oft gar nicht mehr ausreicht? Daß Immobilienpreise und Mieten ins Unermeßliche steigen? (Beispiel 3-Zimmer-Wohnung ca. 20 km von Stuttgart entfernt ab 900,-- Euro kalt)?
Und wie ist es mit der Absicherung und den Rahmenbedingungen für Familien? Das Unterhaltsrecht sieht zwar vor, daß nach einer Diskonacht Geschwängerte drei Jahre Betreuungsunterhalt für das Kind bekommt, aber auch, daß eine Ehefrau oder Ehemann bei Trennung eben auch nur drei Jahre Betreuungs- bzw. Ehegattenunterhalt erhält. Wie ist es, wenn das Ehepaar zusammenbleibt? Mittlerweile sind die Renten der Neurentner so niedrig, daß eine Witwenversorgung meist nicht mehr ausreicht, um später über die Runden zu kommen.
Das sind alles Dinge, die früher anders waren - und meine Liste der Vergleiche ist hier noch lange nicht zu Ende. Wenn du also schon vergleichst, dann bitte alles. Da die Mehrwertsteuer gestiegen ist, sind auch die Produkte für die Kleinsten teurer geworden, der Kinderbrei, die Windeln, die Ergänzungsmilch, das Spielzeug etc. Ich kenne noch die Zeiten geringerer Mehrwertsteuer und auch die geringerer Preise.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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