Alle Ausländer sollen wählen


Ein gemeinsamer Gesetzentwurf mehrerer Länder soll die Verfassung ändern. In Niedersachsen geht es um 175 000 Menschen.

Hannover Alle dauerhaft in Niedersachsen lebende Ausländer sollen nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung künftig auch an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Das Kabinett beschloss nach eigenen Angaben am Dienstag, den entsprechenden Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz zur Änderung des Grundgesetzes als Mitantragsteller im Bundesrat zu unterstützen.
Dieser sieht vor, Ausländern das aktive und das passive Wahlrecht zu ermöglichen – sie könnten dann wählen und selbst gewählt werden. Bisher sind bei Kommunalwahlen nur Deutsche und hier lebende Angehörige anderer EU-Staaten wahlberechtigt.
Dem Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2007 sind bislang die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein beigetreten.
Erst nach einer Änderung des Grundgesetzes können die Länder ihre Kommunalwahlgesetze entsprechend anpassen. In Niedersachsen leben nach Angaben der Landesregierung rund 175 000 Menschen, die von dieser Gesetzesänderung profitieren könnten. Innenminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete es als unverständlich, dass hier lebende Ausländer, die nicht aus der EU stammen, bei Kommunalwahlen nicht abstimmen dürfen.
Die Luxemburger hatten sich Anfang Juni gegen ein Ausländerwahlrecht bei Parlamentswahlen ausgesprochen. Bei einem Referendum votierten 78 Prozent der Bürger mit Nein. Nur 22 Prozent stimmten für den Regierungsvorstoß, das Großherzogtum zum ersten EU-Land mit einem Ausländerwahlrecht auf nationaler Ebene zu machen.
Unterdessen streitet die EU weiter über die Aufnahme von Einwanderern. Eine Mehrheit der Staaten will keine Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen.

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