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Keine Abschiebung in sicheres Drittland - Erfolg vor Gericht
Sindelfingen - Khalid Mansour ist erleichtert. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die angedrohte Abschiebung gegen ihn und seine Frau Fatima Hamza aufgehoben. Der 60-Jährige und seine drei Jahre jüngere Frau dürfen vorläufig in Sindelfingen bleiben. „Ich bin sehr froh über dieses Urteil“, sagte Mansour, als er am Mittwochnachmittag die Nachricht erhielt
.
Bereits in der Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht Ende Mai hatte sich diese Entscheidung des Richters abgezeichnet. Das schriftliche Urteil wurde nun beiden Parteien zugestellt.
Wie berichtet, hatte das Ehepaar, das aus Syrien stammt, aber palästinensischer Herkunft und deshalb staatenlos ist, gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklagt. Dieses hatte Ende Februar erklärt, dass dem Ehepaar in Deutschland kein Asyl zustehe, weil es einen entsprechenden Antrag bereits in Bulgarien gestellt hatte. Das Amt ordnete die Abschiebung von Mansour und Hamza nach Bulgarien an.
Eine vorbildhafte Entscheidung des Gerichtes.
Damit dürfte der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt nichts mehr im Wege stehen!
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