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Hits: 1354 | 11.06.2015, 17:11 #1
Haftstrafe für Islamkritik
Sie wissen, warum Sie hier sind“, sagt Richter Dietmar Wassertheurer im Landesgericht Klagenfurt. „Weil i den Blödsinn ins Internet g’stellt hab’“, sagt der Angeklagte. „Sie wissen, dass Sie die Menschenwürde einer ganzen Religionsgemeinschaft herabgesetzt haben, wahrnehmbar für eine breite Öffentlichkeit. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Haben Sie den Vorwurf der Staatsanwaltschaft verstanden?“ „Ja“, sagt der 59-Jährige kleinlaut.Ping-Pong
Dann beginnt das Ping-Pong-Spiel, bei dem nur Richter und Staatsanwalt Helmut Jamnig punkten. Er habe zuvor viel gelesen, „über Vergewaltigung und so“, sagt der Angeklagte. „Und getrunken hab’ ich auch was gehabt.“ Nach zwei Tagen löschte er die Schimpftirade selbst.
Der Richter zitiert aus dem Facebook-Eintrag und fragt den Angeklagten, warum er das gepostet habe. „Ich habe gedacht, in einem demokratischen Land herrscht Meinungsfreiheit“, sagt der Friesacher und redet im Kreis, als ihm Richter und Staatsanwalt durch Befragung die Diskrepanz zwischen freier Meinungsäußerung und Verhetzung – § 283 Strafgesetzbuch – vor Augen führen. Er habe nichts gegen Muslime, beteuert er und verwechselt Islamischen Staat (IS) und Islam.
Er sei unschuldig, sagt der Pensionist zuerst. Dann ist er aber geständig. Er hoffe auf „Begnadigung“, sagt er. „Dafür ist der Bundespräsident zuständig“, kontert der Staatsanwalt und stellt einen Strafantrag. Zu vier Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährungsfrist und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt der Richter den Mann und betont, dass ein Freispruch in dieser Causa einer Bagatellisierung gleichkäme. „In Zeiten wie diesen“ gehe es aber darum, „aufzurütteln“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
http://www.kleinezeitung.at/k/kaernt...nn-im-Internet
Das Ganze hat sich zwar in Österreich abgespielt, wird in Deutschland aber genauso gehandhabt. Migranten, die sich extrem negativ über die autochthone Gesellschaft äußern, werden nie vor Gericht gestellt.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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11.06.2015, 17:22 #2VIP
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- 6.590
AW: Haftstrafe für Islamkritik
Wie auch schon viele Male vorher, wünsche ich dem zuständigen Richter und auch dem Staatsanwalt, dass sie zeitnah selbst persönlich und intensivst bereichert werden.
Und die sog. Meinungsfreiheit gilt ja hierzulande nur, wenn man derselben Meinung der Regierenden ist."...und dann gewinnst Du!"
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AW: Haftstrafe für Islamkritik
Ach,das haben wir fast alle schon gebracht.
Ich weiß nicht was er gepostet hat,bin mir aber sicher,das hab ich in den Jahren schon längst übertroffen.
Und soo schlimm sind wir gar nicht.
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12.06.2015, 11:02 #5
AW: Haftstrafe für Islamkritik
Ich habe das zunächst für eine Parodie gehalten, denn das liest sich wie O-Ton Freisler vom Volksgerichtshof. Nur ein paar moderne Vokabeln wurden eingestreut. Bitte sagt mir, dass das nicht echt ist!
Ceterum censeo Meccam esse delendam.
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