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Asylbewerberunterkunft: Betriebsleiterwohnung zu laut für Asylbewerber
Was ursprünglich Betriebsleiterwohnung war, sollte nun Asylbewerberunterkunft werden, dachte sich der Immobilienbesitzer.
Abgelehnt, beschieden Bürgermeister und Gemeinderat. Zu laut, die Asylbewerber könnten sich in unzumutbarer Weise gestört fühlen.
Im Gemeinderat stellte sich jetzt die Frage, ob man ein Flüchtlingsheim in einem Gewerbegebiet zulassen soll, respektive kann. Nein, lautete das einstimmige Urteil. Bürgermeister Martin Bormann hatte gute Gründe dafür vorgebracht. Bisher war auf dem an der Moosburger Straße gelegenen Anwesen nämlich nur „betriebsbezogenes Wohnen“ vorgesehen. Sprich: Es hatte sich um eine „Betriebsleiterwohnung“ für ein ehemaliges Betonwerk gehandelt. Die Eigentümer wollen das Gebäude nun aber auf drei Wohneinheiten ausbauen. Hauptargument gegen den Antrag war, dass es in dem Gewerbegebiet zu laut sein könnte, um dort zu wohnen. Wie Bormann erklärte, gebe es Befürchtungen, dass die Asylbewerber sich in „unzumutbarer Weise gestört“ fühlen könnten.
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